Kraftfahrzeug: Adress- oder Namensänderung
Adressänderung
Wenn Sie innerhalb der Stadt Krefeld umgezogen sind, ist eine Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) erforderlich. In den Bürgerbüros können Sie direkt bei der Änderung Ihres Personalausweises auch Ihren Fahrzeugschein ändern lassen.
Namensänderung
Hat sich (auch) Ihr Name geändert, ist zusätzlich eine Berichtigung der Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) erforderlich. Diese Änderung können Sie nur bei der Zulassungsstelle durchführen lassen.
Benötigte Unterlagen
- Geänderter Personalausweis oder Pass des Halters
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
- Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II - nur bei Namensänderung
- Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung, wenn das Fahrzeug auf eine Firma zugelassen ist
- Bei Vertretung durch einen Bevollmächtigten: schriftliche Vollmacht, gültigen Pass oder Personalausweis des Antragstellers sowie des Bevollmächtigten
Benötigte Formulare
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Sofern Ihr Fahrzeug nach dem 01.01.2015 zugelassen worden ist, können Privatpersonen Ihr Anliegen auch über die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) erledigen. In vielen Fällen entfällt so der Besuch in unserer Zulassungsstelle.
Die oben genannten erforderlichen Dokumente müssen - wenn nicht ausdrücklich anders angegeben - aktuell noch gültig sein und im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie (nach § 33 Verwaltungsverfahrensgesetz durch siegelführende Körperschaften des öffentlichen Rechts oder durch Notariate) vorgelegt werden. Die Zulassungsbescheinigungen müssen ohne Ausnahme im Original vorliegen.
Bearbeitungsdauer
- 1 Tag (plus Zustellzeitraum bei einer Internetbasierten Änderung (nur bei Privatpersonen möglich))
- 15 Minuten (bei persönlicher Vorsprache)
Verantwortlichkeit
kfz-zulassung@krefeld.de