Umwelt & Naturschutz

Abfallerzeugernummer

Als gewerbliche Abfallerzeugerin oder Abfallerzeuger benötigen Sie für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen eine Abfallerzeugernummer.

Die Abfallerzeugernummer ist unter anderem Voraussetzung für eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung von gefährlichen Abfällen. Sie ist als Registriernummer für das Nachweisverfahren unverzichtbar, da sie zur eindeutigen Kennzeichnung des Abfall erzeugenden Betriebes dient.

Gebührenrahmen

  • Verwaltungsgebühr: 50,00 €

Rechtsgrundlagen

Besonderheiten

  • Zur Bearbeitung wird der NACE-Code (Branchenschlüssel) und die Arbeitsstättennummer benötigt.
  • Bei der Beantragung sogenannter "Einmaliger Erzeugernummer" (z.B. für Abbrüche) wird kein NACE-Codebenötigt!

Prozess

Der Antrag kann online gestellt werden.

Bearbeitungsdauer

  • 1 Woche

Verantwortlichkeit

Untere Abfallwirtschaftsbehörde (UAB) 0 21 51 / 86-2485
UAB@krefeld.de

Uerdinger Straße 202, 47799 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag - Mittwoch: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-16:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr

Hilfe

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