Abfallerzeugernummer
Als gewerbliche Abfallerzeugerin oder Abfallerzeuger benötigen Sie für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen eine Abfallerzeugernummer.
Die Abfallerzeugernummer ist unter anderem Voraussetzung für eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung von gefährlichen Abfällen. Sie ist als Registriernummer für das Nachweisverfahren unverzichtbar, da sie zur eindeutigen Kennzeichnung des Abfall erzeugenden Betriebes dient.
Benötigte Formulare
Gebührenrahmen
- Verwaltungsgebühr: 50,00 €
Rechtsgrundlagen
Besonderheiten
- Zur Bearbeitung wird der NACE-Code (Branchenschlüssel) und die Arbeitsstättennummer benötigt.
- Bei der Beantragung sogenannter "Einmaliger Erzeugernummer" (z.B. für Abbrüche) wird kein NACE-Codebenötigt!
Prozess
Der Antrag kann online gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
- 1 Woche
Verantwortlichkeit
Untere Abfallwirtschaftsbehörde (UAB)
0 21 51 / 86-2485
UAB@krefeld.de
UAB@krefeld.de
Uerdinger Straße 202, 47799 Krefeld
Geschäftszeiten
Montag - Mittwoch: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-16:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr