Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit service.krefeld.de

Gebärdensprach-Video "Erklärung zur Barrierefreiheit"

Die auf digitale Barrierefreiheit spezialisierte Agentur anatom5 im Rahmen des Tests „Barriere-Check vereinfachte Überwachung“ für die Seite https://service.krefeld.de eine BITV-Bewertung vorgenommen und auf dieser Basis die nachfolgende Erklärung zur Barrierefreiheit formuliert.

Formal orientiert sich diese Erklärung zur Barrierefreiheit am Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.

Datum der letzten Aktualisierung dieser Erklärung

Diese Erklärung erstmals am 02.04.2024 von der Agentur anatom5 GmbH erstellt. Die Erklärung gilt nur für die Inhalte unter der Domain service.krefeld.de. Sie gilt nicht für weiterführende Services wie www.krefeld.de/, traukalender.krefeld.de/ oder auch tevis.krzn.de/tevisweb350/, etc. 

Allgemeine Hinweise

Die Stadtverwaltung Krefeld ist bemüht, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Seite https://service.krefeld.de ist in großen Teilen bereits mit den Anforderungen der BITV (bzw. den Anforderungen aus der EU-Richtlinie 2016/2102) vereinbar. Davon ausgenommen ist der Chatbot CREDO. 

Nicht vollständig BITV konforme Inhalte

Unter anderem sind folgende Punkte nicht auf allen Seiten vollständig BITV konform umgesetzt:

PrüfschrittPrüfschritt
9.1.1.1 Alternativtext für Nicht-Text-InhaltTeilweise erfüllt
9.1.3.1 Info und BeziehungenTeilweise erfüllt
9.1.3.2 Bedeutungsvolle ReihenfolgeTeilweise erfüllt
9.2.4.6 Überschriften und BeschriftungenTeilweise erfüllt
9.4.1.2 Name, Rolle, Wert (Chatbot)Nicht erfüllt
9.4.1.3 Statusmeldungen (Chatbot)Nicht erfüllt

 

PDF-Dokumente

Im Rahmen der Überprüfung wurden stichprobenartig PDF-Dokumente heruntergeladen und einer Prüfung unterzogen. Keines der geprüften Dokumente war barrierefrei. 

Haben Sie weitere Probleme entdeckt?

Sie haben den Eindruck, wir haben unsere Informationsquellen nicht ausreichend zugänglich gemacht oder für Sie nur eingeschränkt barrierefrei kommuniziert? Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung auffallen, können Sie sich an die im Impressum genannte Stelle wenden oder unser Kontaktformular verwenden. Solche Mängel liegen bei Inhalten vor, 

  • die schwer zugänglich sind.
  • die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzten.
  • die inhaltlich unklar sind und anders ausgedrückt oder formuliert werden sollten.

Schlichtungsstelle 

Wenn Ihre Rückmeldung nicht zu Ihrer Befriedigung bearbeitet wurde oder Sie der Ansicht sind, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung des Serviceportals Krefeld benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Ombudsstelle bei der Behindertenbeauftragten des Landes wenden (§ 9 BITV NRW). Diese Ombudsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen oder deren Verbänden und öffentlichen Stellen des Landes außergerichtlich beizulegen.

Im Internet ist sie erreichbar unter Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen.

Hilfe

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