Herzlich willkommen bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Krefeld!
Wir sind Ihre zentrale Stelle für Verkehrsangelegenheiten in Krefeld. Informieren Sie sich hier über unsere Services und finden Sie die benötigten Formulare und Ansprechpersonen.
Führerscheinstelle
Termine für die Führerscheinstelle können Sie für die gängigsten Antragsformen hier buchen.
Wichtig: Bitte wählen Sie das richtige Anliegen aus (verschiedene Bearbeitungszeiten sind dahinter geschaltet), da ansonsten eventuell ein Folgetermin vereinbart werden muss. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.
Neue Termine werden immer für mehrere Wochen im Voraus freigeschaltet. Sollten Sie keinen verfügbaren Termin angezeigt bekommen, versuchen Sie es bitte zu einem späteren Zeitpunkt erneut. Zusätzliche Tagestickets für Laufkunden ohne Termin sind begrenzt und Sie müssen mit erheblichen Wartezeiten rechnen! Die Führerscheinstelle ist mittwochs geschlossen.
Die Fahrerlaubnisbehörde ist wie folgt erreichbar:
Elbestraße 7, 47800 Krefeld (Eingang A)
Telefon: 0 21 51 / 86-0
Telefax: 0 21 51 / 86-2190
E-Mail: fuehrerscheinstelle@krefeld.de
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag | 8.00 bis 12.30 Uhr |
Montag | 14.00 bis 16.00 Uhr |
Donnerstag | 14.00 bis 17.30 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Digitale Fotobox
In der Führerscheinstelle steht ein digitaler Fotoautomat vor Ort zur Verfügung (mit Ausnahme für internationale Führerscheine). Die Fotos werden direkt an das Fachverfahren übermittelt. Die Kosten betragen 6,00 Euro und werden bei Antragstellung erhoben.
Für internationale Führerscheine bringen Sie bitte ein Passfoto, wie üblich mit, da dieses für das Papierdokument benötigt wird.
Für Fragen zu Fahrerlaubnisangelegenheiten können Sie die E-Mail-Adresse fuehrerscheinstelle@krefeld.de nutzen. Bitte haben Sie jedoch etwas Geduld, bis Ihr Anliegen beantwortet werden kann.
Weitere Informationen zur Digitalen Fotobox.
Dienstleistungen:
- Antrag auf Ersterteilung
- Begleitetes Fahren ab 17 Jahre
- Ersatz beantragen
- Erweiterung beantragen
- Fahrerkarte: Erteilung, Wiedererteilung, Ersatzausfertigung und Widerruf
- Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch)
- Internationalen Führerschein beantragen
- Karteikartenabschrift
- Kraftfahreignungsüberprüfung
- Personenbeförderungsschein: Erstausstellung und Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Umschreibung Dienstfahrerlaubnis)
- Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen C und D
- Wiedererteilung (Neuerteilung nach Entzug)
Hinweis zur Schlüsselzahl 197 bei einem Antrag auf Ersterteilung
Wer die Klasse B mit Schlüsselzahl 197 erworben hat, erhält bei der Erweiterung seiner Fahrerlaubnis um die aufbauenden Klassen BE, C1, C1E, C, D1, D1E, D oder DE eine Automatikbeschränkung - das betrifft zum Beispiel die Fahrerlaubnis für Lkw oder schwere Wohnmobile. Für alle genannten Klassen wird die Schlüsselzahl 78 eingetragen, sofern die Prüfungen mit einem Automatikfahrzeug abgelegt wurden. Um diese Klassen mit manuellem Getriebe fahren zu können, muss die praktische Führerscheinprüfung zwingend auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe abgelegt werden.
Hierbei ist zu beachten, dass viele Fahrzeuge der Klasse C nur über Automatikgetriebe verfügen. Die Schlüsselzahl kann also bei Erweiterungen erhebliche Nachteile mit sich bringen. Überlegen Sie sich vorher gut, ob Sie eine Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 197 erwerben möchten.
Beim Ersterwerb der Klasse B197 muss häufig ein neues Dokument bestellt werden, da die Schlüsselzahl bei Antragstellung nicht angegeben wurde und erst nach der Prüfung die Eintragung erfolgt. es entstehen zusätzliche Kosten von ca. 30,00 Euro.
Informationen zum Direktversand
Bei Inanspruchnahme des Direktversands wird Ihnen der neue Führerschein direkt von der Bundesdruckerei an Ihre bei Antragstellung angegebene Wohnadresse übersandt. Es entfällt die Abholung des Führerscheins und somit der Gang zur Führerscheinstelle. Spätere Änderungen der Adresse können von der Bundesdruckerei allerdings nicht berücksichtigt werden. Änderungen Ihrer Adresse sind der Fahrerlaubnisbehörde umgehend mitzuteilen. Entstehende Mehrkosten durch eine erneute Versendung des Führerscheins sind von Ihnen zu tragen.
Der neue EU-Kartenführerschein wird Ihnen von der Deutschen Post AG per Einwurfeinschreiben zugestellt. Nach dem Einwurf in den Briefkasten Ihrer angegebenen Anschrift gilt die Zustellung als erbracht. Geht Ihnen der Führerschein nach der Zustellung verloren, tragen Sie die Kosten für Ausfertigung eines neuen Führerscheins.
Ihre Adressdaten werden ausschließlich für den einmaligen Direktversand an die Bundesdruckerei weitergeleitet.
Achtung:
Ein direkter Versand ist nur möglich, wenn der Originalführerschein der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt wird. Auf dem Führerschein muss eine Befristung durch einen Aufkleber eingetragen und er muss entwertet werden. So wird der Führerschein zu einem bestimmten Termin ungültig und braucht nicht abgegeben werden. Nur so wird kostenfrei sichergestellt, dass Sie für den Zeitraum bis zum Erhalt des neuen Kartenführerscheins einen Nachweis über den Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis haben. Der befristete Führerschein wird Ihnen nach Bearbeitung Ihres Antrags wieder zugesandt/ ausgehändigt.
Sollte der Führerschein nicht innerhalb von 6 Wochen nach Antragstellung bei Ihnen eintreffen oder Sie stellen eine unkorrekte Eintragung fest, bitten wir Sie, sich direkt an die Fahrerlaubnisbehörde (pflichtumtausch@krefeld.de) zu wenden. Wir werden uns um Ihr Anliegen kümmern und ggf. mit der Bundesdruckerei Kontakt aufnehmen um die Sendung zu verfolgen.
Den Direktversand bieten wir an
- Bei Umtausch eines alten Papierführerscheins (grau oder rosafarben) in einen EU-Kartenführerschein
- Bei Umtausch von Karte in Karte
- Bei einem Ersatzführerschein bei Verlust/ Diebstahl
- Bei einem Ersatzführerschein aufgrund Namensänderung
- Bei einer Änderung von Auflagen (z.B. Austragen einer Sehhilfe)
- Bei einer Eintragung der Schlüsselzahl B96, B196, B197
Für den Versand entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von 5,10 Euro. In diesem Fall entfällt die 2. Vorsprache!
Gewerblicher Kraftverkehr (Taxen/Mietwagen/Güterkraft- und Kraftomnibusverkehr)
Für notwendige persönliche Vorsprachen empfehlen wir Ihnen eine vorherige Terminvereinbarung.
Für Fragen erreichen Sie uns auch telefonisch.
Telefon: 0 21 51 / 86-2158
Telefax: 0 21 51 / 86-2190
Dienstleistungen:
Halten & Parken
Persönliche Vorsprachen können zu den nachfolgenden Öffnungszeiten auch ohne vorherige Terminabsprache erfolgen:
Montag bis Freitag | 8.00 bis 12.30 Uhr |
Montag | 14.00 bis 16.00 Uhr |
Donnerstag | 14.00 bis 17.30 Uhr |
Dienstleistungen:
- Bewohnerparkausweis beantragen
- Halten und Parken - Ausnahmegenehmigung beantragen
- Parkerleichterungen für Ärzteschaft und soziale Dienste
- Parkerleichterungen für Handwerker beantragen
- Parkausweis für Schwerbehinderte und besondere Gruppen
- Sankt-Martinsumzug: Ausnahmegenehmigung zur Durchführung beantragen
KFZ-Zulassungen
Dienstleistungen online beantragen über i-Kfz
Für notwendige persönliche Vorsprachen empfehlen wir Ihnen ausdrücklich eine vorherige Terminvereinbarung.
Termine für die Kfz-Zulassung können Sie hier buchen.
Zusätzliche Tagestickets für Laufkunden ohne Termin sind begrenzt und Sie müssen mit erheblichen Wartezeiten rechnen!
Die KFZ-Zulassungsstelle ist wie folgt erreichbar:
Elbestraße 7, 47800 Krefeld (Eingang C)
Telefon: 0 21 51 / 86-0
Telefax: 0 21 51 / 86-2195
E-Mail: kfz-zulassung@krefeld.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag | 8.00 bis 12.30 Uhr |
Montag | 14.00 bis 16.00 Uhr |
Donnerstag | 14.00 bis 17.30 Uhr |
Dienstleistungen:
- Abmeldung zur Ausserbetriebsetzung eines Fahrzeuges
- Adress- oder Namensänderung
- Ausfuhrkennzeichen beantragen
- Dienstleistungen online beantragen über i-Kfz
- Fahrtenbuch: Androhung oder Auferlegung
- Feinstaubplakette beantragen
- Feinstaubplakette (Umweltzone Krefeld) - Ausnahmegenehmigung für ein Kraftfahrzeug beantragen
- Halterauskunft beantragen
- Informationen für Zulassungsdienste sowie Händler*innen
- Kurzzeitkennzeichen beantragen
- Neuzulassung beantragen
- Reparaturschild für ein Kraftfahrzeug
- Saisonkennzeichen
- Stilllegung
- Technische Änderung eines Fahrzeuges
- Umschreibung eines Fahrzeuges innerhalb und außerhalb von Krefeld
- Verlust, Diebstahl oder Umkennzeichnung von Kennzeichen
- Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Wiederzulassung eines Fahrzeuges
- Wunschkennzeichen reservieren
- Zulassung eines Fahrzeuges im Inland nach vorheriger Zulassung in einem anderen Staat (Erstmalige Zulassung im Inland)
Verkehrsregelung
Sie können auch ohne Termin, während der Öffnungszeiten, in den Diensträumen, Zimmer 1 und 2, Eingang A, erscheinen. Bitte ziehen Sie am Terminal vorab ein Ticket.
Die Verkehrsregelung ist wie folgt erreichbar:
Elbestraße 7, 47800 Krefeld (Eingang A)
Auskünfte werden hier ausschließlich für die Verkehrsregelung unter den Rufnummern: 86-2185, 86-2186 oder 86-2151 erteilt.
E-Mail: verkehrsregelung@krefeld.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag | 8.00 bis 12.30 Uhr |
Montag | 14.00 bis 16.00 Uhr |
Donnerstag | 14.00 bis 17.30 Uhr |
Verwarn- und Bußgeldangelegenheiten
Allgemeine Bußgeldangelegenheiten
Im Sachgebiet Allgemeine Bußgeldangelegenheiten werden unter anderem Anzeigen der Polizei und Verstöße gegen Spezialgesetze bearbeitet.
Anzeigen der Polizei ergehen unter anderem aufgrund von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, dies sind zum Beispiel:
- Missachten der roten Ampel
- Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes
- Benutzen des Handys während der Fahrt
- Überladung
- Verkehrsunfall mit Sachschaden
- Alkohol und Drogen am Steuer
- Parkverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen (ausschließlich durch die Polizei festgestellt)
Außerdem werden in diesem Sachgebiet auch Bußgeldverfahren bearbeitet, die von anderen Stellen festgestellt worden sind, beispielsweise seien hier Verstöße gegen Gewerberecht und Melderecht genannt.
Kontakt:
E-Mail: bussgeld@krefeld.de
Überwachung des fließenden Verkehrs
Die Stadt Krefeld unterhält auch eigene Verkehrsüberwachungsfahrzeuge, die mit entsprechender Technik ausgestattet sind, um Geschwindigkeitsüberschreitungen feststellen zu können. Die Fahrzeuge werden an mehrmals täglich wechselnden Orten eingesetzt.
Die mittels städtischer Technik festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitungen werden im Team Überwachung des fließenden Verkehrs bearbeitet.
Kontakt:
E-Mail: geschwindigkeit@krefeld.de
Überwachung des ruhenden Verkehrs
Die durch die städtischen Verkehrsüberwacher festgestellten Verstöße, hauptsächlich Parkverstöße, werden durch das Team Überwachung des ruhenden Verkehrs bearbeitet.
Kontakt:
E-Mail: einlassungen@krefeld.de
Sie haben Fragen zu den nachfolgenden Themen, gerne erteilen wir telefonische Auskünfte:
Fragen zum Führerschein:
- Telefon: 0 21 51 / 86-0
- Telefax: 0 21 51 / 86-2190
Fragen zur Zulassung von Kraftfahrzeugen:
- Telefon: 0 21 51 / 86-0
- Telefax: 0 21 51 / 86-2195
- Das Sepa-Mandat finden Sie bei der Vollmacht Kfz-Zulassung
Für Fragen zum gewerblichen Kraftverkehr (Taxen/Mietwagen/Güterkraft- und Kraftomnibusverkehr)
- Telefon: 0 21 51 / 86-2158
- Telefax: 0 21 51 / 86-2190
Fragen des ruhenden Verkehrs:
- Telefon: 0 21 51 / 86-2308 (St.-Anton-Straße 56, 47798 Krefeld)
Fragen zur Feinstaubplakette:
- Telefon: 0 21 51 / 86-0
Fragen zur Ausnahmegenehmigung von der Umweltzone Krefeld:
- Telefon: 0 21 51 / 86-2185
Fragen zu Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung:
- Telefon: 0 21 51 / 86-2188
- Telefax: 0 21 51 / 86-2196
Öffnungszeiten der Abteilung Straßenverkehr und Bußgeldangelegenheiten
Adresse: Elbestraße 7, 47800 Krefeld
E-Mail: fb32@krefeld.de
Montag bis Freitag | 8.00 bis 12.30 Uhr | Ausnahme: Die Führerscheinstelle hat mittwochs geschlossen! |
Montag | 14.00 bis 16.00 Uhr | |
Donnerstag | 14.00 bis 17.30 Uhr |
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Kontakt
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Zulassungsstelle
32 - Sicherheit und Ordnung
0 21 51 / 86-0
kfz-zulassung@krefeld.deElbestraße 7, 47800 KrefeldGeschäftszeitenMontag: 8:00 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-16:00 UhrDienstag - Mittwoch: 8:00 Uhr-12:30 UhrDonnerstag: 8:00 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-17:30 UhrFreitag: 8:00 Uhr-12:30 Uhr -
Führerscheinstelle
32 - Sicherheit und Ordnung
0 21 51 / 86-0
fuehrerscheinstelle@krefeld.deElbestraße 7, 47800 KrefeldGeschäftszeitenMontag: 8:00 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-16:00 UhrDienstag: 8:00 Uhr-12:30 UhrDonnerstag: 8:00 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-17:30 UhrFreitag: 8:00 Uhr-12:30 Uhr