Parken: Parkerleichterungen für Handwerker beantragen
Handwerksbetriebe haben zur Erleichterung der Parkplatzsuche die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Handwerksbetrieben der Anlagen A oder B der Handwerksordnung, die Reparatur- oder Montagearbeiten durchführen und zu diesem Zweck spezielle Service- oder Werkstattfahrzeuge einsetzen oder schweres oder umfangreiches Material transportieren müssen, können pauschalierte oder ortsgebundene Ausnahmegenehmigungen für ihre Montage- und Werkstattfahrzeuge erteilt werden.
Reine Ladetätigkeiten fallen nicht darunter. Fahrzeuge, die eine Ausnahmegenehmigung erhalten, müssen auf beiden Fahrzeuglängsseiten mit deutlich lesbaren, festen Firmenaufschriften versehen sein.
Für Fahrzeuge, die nicht auf die Firma oder den Gewerbetreibenden zugelassen sind oder nicht mit fester Firmenbeschriftung versehen sind, kann keine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Benötigte Unterlagen
- Fahrzeugschein
- Gewerbeanmeldung
- Fotos des Kfz zum Nachweis der festen Firmenaufschrift an den Längsseiten
Benötigte Formulare
Gebührenrahmen
- Jahresgenehmigung für ortsansässige Firmen je Bezirksregierung: 144,00 €
- Jahresgenehmigung für ortsansässige Firmen für ganz Nordrhein-Westfalen: 310,00 €
- Kurzfristige Handwerkergenehmigung für bis zu einer Woche: 50,00 €
- Kurzfristige Handwerkergenehmigung für bis zu 1 Monat: 80,00 €
- Kurzfristige Handwerkergenehmigung für jeden weiteren Monat: 50,00 €
- Änderungen in erteilten Genehmigungen: 25,00 €
Rechtsgrundlagen
Prozess
- Der Antrag kann online gestellt werden.
- Wir möchten darauf hinweisen, dass ein Versand mittels einfacher E-Mail aus datenschutzrechtlichen Gründen keineswegs uneingeschränkt sicher ist.
Bearbeitungsdauer
- 14 Tage
Kontaktinformationen
Telefonische Erreichbarkeit unter den Rufnummer
- 0 21 51 / 86-2185
- 0 21 51 / 86-2327
- 0 21 51 / 86-2151
Verantwortlichkeit
verkehrsregelung@krefeld.de