Kraftfahrzeug: Feinstaubplakette (Umweltzone Krefeld) - Ausnahmegenehmigung für ein Kraftfahrzeug beantragen
Ausnahmegenehmigungen können für Fahrzeuge ohne Umweltplakette oder mit roter Umweltplakette erteilt werden!
Für Fahrzeuge mit einer gelben Umweltplakette werden keine Ausnahmegenehmigung ausgestellt, denn unter folgenden Voraussetzungen können Sie mit der gelben Umweltplakette die Umweltzone weiterhin befahren:
Das Fahrzeug wurde vor dem 1. Januar 2008 auf die aktuelle Fahrzeughalterin bzw. auf den aktuellen Fahrzeughalter zugelassen und das Fahrzeug ist technisch nicht nachrüstbar. Eine entsprechende Bescheinigung erteilen amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüferinnen und Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr. Eine Bescheinigung erhalten Sie außerdem bei TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS und bei Kraftfahrzeugwerkstätten, die zur Untersuchung der Abgase amtlich anerkannt sind.
Wird mindestens eine Voraussetzung nicht erfüllt, darf das Fahrzeug die Umweltzone nicht befahren.
Grundlage ist der Luftreinhalteplan Krefeld in Verbindung mit dem Erlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 28.09.2011 und den darin festgelegten landeseinheitlichen Ausnahmeregelungen für die Umweltzonen in Nordrhein-Westfalen.
Benötigte Unterlagen
- Kopiervorlage Personalausweis/Reisepass - nur für Kfz-Zulassungsanträge - Downloaddatei im Bereich weiterführende Informationen
Voraussetzungen
Um eine Umweltplakette zu erhalten, muss Ihr Fahrzeug die Kriterien der Schadstoffgruppen 2, 3 oder 4 erfüllen.
Für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 können Sie keine Plakette erhalten. Das sind
- Benziner ohne geregelten Katalysator und
- ältere Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 1 oder schlechter.
Benötigte Formulare
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Seit dem 01. Januar 2011 gilt die von der Bezirksregierung Düsseldorf angeordnete dauerhafte Maßnahme der Umweltzone Krefeld. Die Maßnahme zur Verbesserung der Luftqualität umfasst seit dem 01.07.2012 ein Verkehrsverbot innerhalb der Umweltzone für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppen 1 (ohne Plakette), 2 (rote Plakette) und 3 (gelbe Plakette). Nur Kraftfahrzeuge mit grüner Feinstaubplakette können vorerst weiterhin uneingeschränkt die Umweltzone befahren. Innerhalb der Umweltzone gilt eine Plakettenpflicht.
Für bestimmte Kraftfahrzeuge und Maschinen sowie für bestimmte Personengruppen und Gewerbebetreiber, die solche Fahrzeuge nutzen, sieht der Luftreinhalteplan i.V.m dem Erlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 28.09.2011 Ausnahmegenehmigungen oder Befreiungen vom Verkehrsverbot der Umweltzone vor.
Fristen
keine
Prozess
- Der Antrag kann online gestellt werden.
- Wir möchten darauf hinweisen, dass ein Versand mittels einfacher E-Mail aus datenschutzrechtlichen Gründen keineswegs uneingeschränkt sicher ist.
FAQ
Welche Ausnahmen können beantragt werden?
Die zu beantragenden Ausnahmen (Ausnahmegenehmigungen auf Antrag) können den einzelnen Anträgen entnommen werden.
Ausnahmegenehmigung in Fällen wirtschaftlicher und sozialer Härte
Ausnahmeregelungen für Wohnmobile
Wie lauten die Regelungen für eine Befreiung?
Die Ausnahmen, die für eine Befreiung vom Verkehrsverbot relevant sind können dem entsprechenden Antragsvordruck entnommen werden.
Verantwortlichkeit
verkehrsregelung@krefeld.de