Aufsicht nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (Heimaufsicht)

Ältere oder pflegebedürftige Menschen und erwachsene Menschen mit Behinderung, die ambulante und stationäre Wohn- und Betreuungsangebote in Krefeld in Anspruch nehmen, haben ein Recht auf umfassend gute Versorgung und Betreuung.

Was ist der Zweck des Wohn- und Teilhabegesetzes

Das zum 01.01.2023 reformierte Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) orientiert sich an der UN-Charta der hilfe- und pflegebedürftigen Menschen. Es hat den Zweck, die Würde, die Interessen und die Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer in Einrichtungen zu schützen. Außerdem sollen ein selbst bestimmtes Leben, sowie Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte unterstützt werden.

Welche Angebote nach dem Wohn- und Teilhabegesetz gibt es?

  • Einrichtungen mit umfassenden Leistungsangebot (Alten- und Seniorenpflegeheime und Wohnheime für Menschen mit Behinderung),
  • Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen,
  • Angebote des Servicewohnens (ehemals sogenanntes betreutes Wohnen),
  • Ambulante Dienste,
  • Gasteinrichtungen (Hospize, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflegeeinrichtungen) und
  • Angebote zur Teilhabe am Arbeitsleben in Werkstätten für behinderte Menschen.

Welche Aufgaben ergeben sich aus dem Wohn- und Teilhabegesetz?

Es geht vor allem um die Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und die Sicherstellung der angemessenen Qualität der Pflege und der sozialen Betreuung.

Dies geschieht durch unangemeldete Prüfungen. Darüber hinaus sind auch anlassbezogene Prüfungen möglich. Außerdem berät die Heimaufsicht die Einrichtungen bezüglich der Anforderungen nach dem WTG.

Damit leistet die Heimaufsicht einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung der Betreuungsqualität in den Einrichtungen.

Eine weitere wichtige Aufgabe der Aufsicht nach dem Wohn- und Teilhabegesetz ist die Beratung der Nutzerinnen und Nutzer sowie deren Angehörige über ihre Rechte und Pflichten. Die Mitarbeiter der Aufsicht nach dem Wohn- und Teilhabegesetz sind somit auch Ansprechpartner für Fragen und Beschwerden, die sich nicht im Kontakt mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Einrichtung lösen lassen.

Welche Informationen kann ich dem Tätigkeitsbericht der WTG-Behörde entnehmen?

Die WTG-Behörde der Stadt Krefeld ist gemäß § 14 Abs. 12 WTG verpflichtet, alle zwei Jahre ihre Arbeit in einem Tätigkeitsbericht zu veröffentlichen und diesen den kommunalen Vertretungsgremien sowie den staatlichen Aufsichtsbehörden zur Verfügung zu stellen. Der Tätigkeitsbericht enthält Angaben zur personellen Ausstattung der WTG-Behörde, zu den Wohn- und Betreuungsangeboten, Beratungs- und Prüfungstätigkeiten sowie der zukünftigen Ausrichtung der WTG-Behörde. Der aktuelle Bericht umfasst die Jahre 2023 und 2024. 

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Wohnen, Gesundheit, Inklusion, Senioren und Integration sowie der Rat der Stadt Krefeld haben den Tätigkeitsbericht der WTG-Behörde für 2023 und 2024 in den Sitzungen am 08.04.2025 und 06.05.2025 zur Kenntnis genommen.

Wo finde ich Informationen zu den Regelprüfungen einzelner Einrichtungen?

Die Ergebnisberichte der Regelprüfungen können Sie im nachfolgenden Downloadbereich herunterladen. 

Im Ergebnisbericht der Heimaufsicht Krefeld kann die Kategorie „Pflege und Betreuung" als „nicht geprüft" aufgeführt sein, da der Medizinische Dienst (MD) oder der Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung (PKV) diesen Bereich verantwortlich prüft. 

Die Ergebnisse des MD/PKV können sie im AOK Pflegenavigator hier einsehen.

An wen kann ich mich wenden?

Fachbereich 50 Heimaufsicht
E-Mail: heimaufsicht@krefeld.de

Nicole Heisters
Telefon: 0 21 51 / 86-3577
E-Mail: n.heisters@krefeld.de
Zimmer A237

Katharina Kaas
Telefon: 0 21 51 / 86-3571
E-Mail: katharina.kaas@krefeld.de
Zimmer A241

André Reingen
Telefon: 0 21 51 /86-3578
E-Mail: andre.reingen@krefeld.de
Zimmer A239

Anschrift:
Fachbereich Soziales und Senioren
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld

Gibt es Informationen und Hilfen zu den Ombudspersonen in Krefeld?

Im Wohn- und Teilhabegesetz ist vorgesehen, dass die Kreise und kreisfreien Städte Ombudspersonen vorhalten. Zu ihren Aufgaben gehören auf Anfrage die Vermittlung zwischen Bewohnern und Bewohnerinnen beziehungsweise Angehörigen und Leistungsanbietern bei Streitigkeiten, Hilfestellung bei Beschwerden sowie Unterstützung bei der Konfliktlösung.

Hilfe bieten die Ehrenamtlerinnen für Gäste in Tages- und Nachtpflegen, Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen, Kurzzeitpflegen oder Einrichtungen der Eingliederungshilfe, im Hospiz, in Wohngemeinschaften und in Werkstätten für behinderte Menschen. Es entstehen keine Kosten, wenn man sich an die Ombudspersonen wendet.

Wie nehme ich Kontakt auf?

Birgit Aengenendt
Mobil: 0160/ 95 24 77 3

Lale Reinermann: 
Mobil: 0160 / 96 87 88 51

Weitere Informationen finden sie im Flyer Ombudspersonen nach dem Wohn- und Teilhabegesetz.

Download der Ergebnisberichte

Einrichtungen mit umfassenden Leistungsangebot - Seniorenheime

Ergebnisberichte Seniorenheime

Einrichtungen mit umfassenden Leistungsangebot - Einrichtungen für Menschen mit Behinderung

Ergebnisberichte Einrichtungen für Menschen mit Behinderung

Kontakt

  • Heimaufsicht

    50 - Soziales und Senioren

    0 21 51 / 86-0
    heimaufsicht@krefeld.de
    Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld
    Geschäftszeiten
    Montag - Mittwoch: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-16:00 Uhr
    Donnerstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-17:30 Uhr
    Freitag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr