Mobilität & Reisen

Parken: Halten und Parken - Ausnahmegenehmigung beantragen

Zum Halten oder Parken in bzw. zum Befahren von verkehrsbeschränkten Bereichen sowie für die Einrichtungen von mobilen Halteverboten können auf Antrag Ausnahmen genehmigt oder Anordnungen getroffen werden.

Ausnahmegenehmigungen für Sonn- und Feiertage sind nicht möglich.

Es handelt sich hierbei insbesondere um:
  • Genehmigungen für Wohnungsumzüge (mobile Halteverbotsschilder)
  • für die Anlieferung von Materialien
  • für das Befahren der Fußgängerzonen

Die Ausnahmegenehmigung ist beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung zu stellen. Ansprechpersonen finden Sie unten in den Kontakten. Für die notwendigen Haltverbotsschilder wenden Sie sich bitte an entsprechende Verleihfirmen für Haltverbotsschilder. Diese finden Sie im Internet.

Die Haltverbotsschilder müssen Sie vier Tage vor dem Nutzungstag aufstellen.

Für die Beschilderung ist der Antragsteller verantwortlich.

Gebührenrahmen

  • für einen Tag: 25,00 €
  • für zwei Tage: 35,00 €
  • für eine Woche: 50,00 €
  • für einen Monat: 80,00 €
  • bei Wohnungsumzügen für jede weitere Stelle: 15,00 €

Prozess

  • Der Antrag kann online gestellt werden.
  • Wir möchten darauf hinweisen, dass ein Versand mittels einfacher E-Mail aus datenschutzrechtlichen Gründen keineswegs uneingeschränkt sicher ist.

Bearbeitungsdauer

  • 15 Tage (nach Eingang der vollständigen Unterlagen)

Kontaktinformationen

Telefonische Erreichbarkeit unter den Rufnummer 

  • 0 21 51 / 86-2185
  • 0 21 51 / 86-2327
  • 0 21 51 / 86-2151

Verantwortlichkeit

Verkehrsregelung Krefeld 32 - Sicherheit und Ordnung
0 21 51 / 86-2185
verkehrsregelung@krefeld.de

Elbestraße 7, 47800 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag: 8:00 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-16:00 Uhr
Dienstag - Mittwoch: 8:00 Uhr-12:30 Uhr
Donnerstag: 8:00 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr-12:30 Uhr