Mobilität & Reisen

Kraftfahrzeug: Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

Wird ein Ersatzfahrzeugbrief beantragt, muss der/die Halter*in bzw. der/diejenige, der/die nachweist, den Fahrzeugbrief zuletzt in Besitz gehabt zu haben, in der Zulassungsbehörde persönlich eine Versicherung an Eides-Statt gegen Gebühr abgeben oder eine notariell beglaubigte Versicherung an Eides-Statt vorlegen. Zunächst wird dann hier das sogenannte Aufgebotsverfahren eingeleitet. Ein Ersatzfahrzeugbrief kann dann erst nach Ablauf der Aufbietungsfrist im Verkehrsblatt des Bundes (in der Regel 16. Tage nach Beantragung) ausgehändigt werden. Eine Umschreibung ist während der Aufbietungsfrist nicht möglich.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Pass
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Prüfbericht einer Hauptuntersuchung, wenn Fahrzeug aktuell noch zugelassen und älter als drei Jahre
  • Gegebenenfalls Verlusterklärung oder Diebstahlanzeige der Polizei
  • Erklärt nicht der/die Halter*in den Verlust, ist ein Nachweis darüber erforderlich, dass der/die Erklärende den Fahrzeugbrief tatsächlich in Besitz hatte, z.B. Kaufvertrag, siehe auch Hinweise
  • Die Abgabe einer Versicherung an Eides-Statt gegen Gebühr
  • Kopiervorlage Personalausweis/Reisepass - nur für Kfz-Zulassungsanträge - Downloaddatei im Bereich weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen

Die oben genannten erforderlichen Dokumente müssen - wenn nicht ausdrücklich anders angegeben - aktuell noch gültig sein und im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie (nach § 33 Verwaltungsverfahrensgesetz durch siegelführende Körperschaften des öffentlichen Rechts oder durch Notariate) vorgelegt werden. Die Zulassungsbescheinigung Teil I muss ohne Ausnahme im Original vorliegen.

Gebühren

  • Die Gebühr für den Ersatz einer Zulassungsbescheinigung Teil II ist Einzelfallabhängig, und ergibt sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
  • Versicherung an Eides-Statt 30,70 Euro

Prozess

  • Persönliche Vorsprache vor Ort ist notwendig. 
  • Bei Abgabe einer Versicherung an Eides-Statt ist keine Bevollmächtigung möglich.

Bearbeitungsdauer

  • 16 Tage

Verantwortlichkeit

Zulassungsstelle 0 21 51 / 86-0
kfz-zulassung@krefeld.de

Elbestraße 7, 47800 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag: 8:00 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-16:00 Uhr
Dienstag - Mittwoch: 8:00 Uhr-12:30 Uhr
Donnerstag: 8:00 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-17:30 Uhr
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