Mobilität & Reisen

Parken: Bewohnerparkausweis beantragen

Bewohner des städtischen Quartiers, die in einem Bewohnerparkbereich meldebehördlich registriert sind und tatsächlich dort wohnen, können einen Parkausweis beantragen. Jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug.

Nachfolgend finden Sie die Wohnanschriften der berechtigten Anwohner für einen Parkausweis zu den jeweiligen Bewohnerparkzonen:

Benötigte Unterlagen

  • Schriftlicher Antrag, bei persönlicher Vorsprache nicht erforderlich
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Fahrzeugschein
  • Gegebenenfalls Halterbestätigung, wenn Antragsteller:in nicht gleichzeitig Fahrzeughalter:in ist, sowie Kopie vom Personalausweis des Halters
  • Bei der Umschreibung auf neues Kennzeichen, beziehungsweise Verlängerung, alten Parkausweis und Kraftfahrzeug-Schein des neuen Kraftfahrzeugs, Meldebescheinigung / Personalausweis und Führerschein
  • Vollmacht, falls Antragsteller:in nicht persönlich vorspricht, Kopie des Ausweises und des Führerscheins des Vollmachtgebers
  • Alter Parkausweis im Falle der Fristverlängerung oder bei einer Kennzeichenänderung

Voraussetzungen

Sie müssen in dem Bewohnerparkbereich meldebehördlich registriert sein und tatsächlich dort wohnen.

Gebührenrahmen

  • Bewohnerparkausweis pro Jahr: 30,70 €

Zahlungsarten

  • EC-, Debit- und Kreditkartenzahlung möglich

Fristen

Es ist eine Bearbeitungszeit von cirka 14 Tagen zu berücksichtigen.

Prozess

  • Der Antrag kann online gestellt werden.
  • Wir möchten darauf hinweisen, dass ein Versand mittels einfacher E-Mail aus datenschutzrechtlichen Gründen keineswegs uneingeschränkt sicher ist.

Bearbeitungsdauer

  • 15 Minuten (bei persönlicher Vorsprache, sofern alle erforderlichen Antragsunterlagen vollständig vorliegen)
  • 7 Tage (bis zu 14 Tage nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen)

Kontaktinformationen

Telefonische Erreichbarkeit der Verkehrsregelung unter den Rufnummern

  • 0 21 51 / 86-2185
  • 0 21 51 / 86-2327
  • 0 21 51 / 86-2151

Die Verkehrsregelung ist wie folgt erreichbar:

Elbestraße 7, 47800 Krefeld (Eingang A)
Zimmer 1 und 2


Verantwortlichkeit

Verkehrsregelung Krefeld 0 21 51 / 86-2185
verkehrsregelung@krefeld.de

Elbestraße 7, 47800 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag: 8:00 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-16:00 Uhr
Dienstag - Mittwoch: 8:00 Uhr-12:30 Uhr
Donnerstag: 8:00 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-17:30 Uhr
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