Mobilität & Reisen

Führerschein: Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch)

Wenn Sie noch einen alten Papierführerschein oder einen Kartenführerschein (der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde) haben, müssen Sie diesen auf den neuen EU-Kartenführerschein umstellen lassen. Grund für die Anordnung des Umtausches durch Vorgaben der EU ist der Wunsch nach einem einheitlichen, fälschungssicheren Führerscheindokument ab 2033 und einer Erfassung aller Führerscheine in einer Datenbank, um Missbrauch zu verhindern.

Um dies in der Praxis effektiv umzusetzen, wurde ein Stufenplan (siehe unten) eingeführt. Er soll den Prozess des Umtauschs strukturieren und Engpässe angesichts der Massen an umzutauschenden Dokumenten vermeiden. Die neuen EU-Führerscheine sind nach den Vorgaben der sogenannten 3. EG-Führerscheinrichtlinie - unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis - auf 15 Jahre befristet.

Für den Pflichtumtausch steht ein Online-Formular zur Verfügung (siehe unten). Das Formular kann ausgefüllt und ausgedruckt werden. Die Bezahlung des Führerschein-Umtausches erfolgt in dem Falle mit e-Payment. Dem Antrag sind ein biometrisches Lichtbild und der Original-Führerschein (eine Kopie reicht nicht aus) beizufügen. Die Unterlagen müssen postalisch an die Führerscheinstelle gesandt oder können in einem verschlossenen Umschlag direkt an der Elbestraße 7 oder bei den Bürgerservicebüros in den Briefkasten eingeworfen werden. Für den Papierführerschein wird danach die Gültigkeit auf zwei Monate befristet und umgehend zurückgesandt. Der neue Kartenführerschein wird binnen weniger Wochen direkt von der Bundesdruckerei an die Wohnanschrift übersandt. So entfallen bisher notwendige persönliche Vorsprachen für den Antrag und die Führerscheinabholung.

Möchten Bürgerinnen und Bürger den Papierführerschein nicht übersenden, ist kein Online-Antrag möglich, sondern ein Termin zur persönlichen Vorsprache erforderlich. Der alte Führerschein wird befristet für zwei Monate sofort wieder ausgehändigt und der neue Führerschein unmittelbar von der Bundesdruckerei übersandt. Termine können direkt hier gebucht werden.

Informationen zum Direktversand

Bei Inanspruchnahme des Direktversands wird Ihnen der neue Führerschein direkt von der Bundesdruckerei an Ihre bei Antragstellung angegebene Wohnadresse übersandt. Es entfällt die Abholung des Führerscheins und somit der Gang zur Führerscheinstelle. Spätere Änderungen der Adresse können von der Bundesdruckerei allerdings nicht berücksichtigt werden. Änderungen Ihrer Adresse sind der Fahrerlaubnisbehörde umgehend mitzuteilen. Entstehende Mehrkosten durch eine erneute Versendung des Führerscheins sind von Ihnen zu tragen.

Der neue EU-Kartenführerschein wird Ihnen von der Deutschen Post AG per Einwurfeinschreiben zugestellt. Nach dem Einwurf in den Briefkasten Ihrer angegebenen Anschrift gilt die Zustellung als erbracht. Geht Ihnen der Führerschein nach der Zustellung verloren, tragen Sie die Kosten für Ausfertigung eines neuen Führerscheins.

Ihre Adressdaten werden ausschließlich für den einmaligen Direktversand an die Bundesdruckerei weitergeleitet.

ACHTUNG:

Ein direkter Versand ist nur möglich, wenn der Originalführerschein der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt wird. Auf dem Führerschein muss eine Befristung durch einen Aufkleber eingetragen und er muss entwertet werden. So wird der Führerschein zu einem bestimmten Termin ungültig und braucht nicht abgegeben werden. Nur so wird kostenfrei sichergestellt, dass Sie für den Zeitraum bis zum Erhalt des neuen Kartenführerscheins einen Nachweis über den Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis haben. Der befristete Führerschein wird Ihnen nach Bearbeitung Ihres Antrags wieder zugesandt/ausgehändigt.

Sollte der Führerschein nicht innerhalb von sechs Wochen nach Antragstellung bei Ihnen eintreffen oder Sie stellen eine unkorrekte Eintragung fest, bitten wir Sie, sich direkt an die Fahrerlaubnisbehörde per E-Mail an pflichtumtausch@krefeld.de zu wenden. Wir werden uns um Ihr Anliegen kümmern und gegebenenfalls mit der Bundesdruckerei Kontakt aufnehmen um die Sendung zu verfolgen.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein
  • ein Lichtbild (biometrisch, Mindestgröße 35 x 45 mm), kann vor Ort am Speed Capture Kiosk einfach und schnell selbst erfasst werden, ebenso wie die Unterschrift
  • Auszug aus der Führerscheindatei (sogenannte Karteikartenabschrift), wenn der letzte Führerschein nicht in Krefeld ausgestellt wurde

Gebührenrahmen

  • Antrag Umtausch Führerschein: 25,30 €
  • Direktversand: 5,10 €
  • Lichtbild am Speed Capture Kiosk: 6,00 €

Zahlungsarten

  • EC-, Debit- und Kreditkartenzahlung möglich

Fristen

Bitte denken Sie daran, Ihren Führerschein rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit zu beantragen.

Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren sind, müssen den Führerschein bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

(Papier-)Führerscheine, die bis einschließlich 31. 12.1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1953 bis 1958 19.01.2022
1959 bis 1964 19.01.2023
1965 bis 1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025

 

(Karten-)Führerscheine, die ab 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgestellt worden sind:

Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 bis 2001 19.01.2026
2002 bis 2004 19.01.2027
2005 bis 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 bis 18.01.2013 19.01.2033

 

(Karten-)Führerscheine, die ab 19.01.2013 bis 2018 ausgestellt worden sind:

Ausstellungsjahr Umtauschjahr
19.01.2013 bis 31.12.2013 2028
2014

2029

2016 2031
2017 2032
2018 2033

Prozess

Möchten Sie dieses Angebote nicht annehmen, können Sie hier online einen Termin zur persönlichen Vorsprache vereinbaren.

Beim Online-Antrag müssen Sie diesen ausfüllen, ausdrucken und mit Ihrem Original-Papierführerschein und einem biometrischen Lichtbild (35 x 45 mm) an die Führerscheinstelle, Elbestraße 7, 47800 Krefeld postalisch übersenden oder in einem verschlossenen Umschlag in den dortigen Briefkasten einwerfen. Darüber hinaus stehen Ihnen auch die Briefkästen der Bezirksverwaltungsstellen und Rathäuser zur Verfügung.

Wir möchten darauf hinweisen, dass ein Versand mittels einfacher E-Mail aus datenschutzrechtlichen Gründen keineswegs uneingeschränkt sicher ist.

Sind neben dem bloßen Umtausch weitere Dienstleistungen erforderlich (z.B. Verlängerung Fahrerlaubnis C- oder D-Klassen oder Eintragung einer Schlüsselzahl, z.B. 196, 197), ist eine persönliche Antragstellung in der Führerscheinstelle erforderlich. 

Hier können Sie online einen Termin buchen.

Eine Online-Antragstellung kann in diesen Fällen leider nicht erfolgen.


Verantwortlichkeit

Pflichtumtausch 0 21 51 / 86-0
pflichtumtausch@krefeld.de

Elbestraße 7, 47800 Krefeld

Hilfe

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Auf der folgenden Seite stellen wir Informationen in Deutscher Gebärdensprache bereit, die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz übersetzt wurden.

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