Mobilität & Reisen

Parken: Parkausweis für Schwerbehinderte und besondere Gruppen

Schwerbehinderte  Menschen mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnlich Gehbehindert) können Parkerleichterungen unter anderem in Form eines personengebundenen Europäische Union einheitlichen Parkausweises gewährt werden. Parkausweise bieten diverse Parksonderrechte, zum Beispiel das kostenfreie Parken in Parkraumbewirtschaftungszonen.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis
  • Lichtbild
  • Schwerbehindertenausweis
  • eventuell die alte Parkerleichterung
  • eventuell Vollmacht

Voraussetzungen

Folgende Personengruppen kommen für die Ausstellung der Parkerleichterung in Frage:

a) Blinde Menschen;
b) Schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen;
c) Scherbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80 allein allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken);
d) Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane;
e) Schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt;
f) Schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt.

Bei Buchstaben c) und d) kann auf das Merkzeichen B verzichtet werden. Die Unter Verzicht auf das Merkzeichen B ausgestellten Behinderten-Parkausweise sind dann nur in Nordrhein-Westfalen gültig.

Falls eine fachlich medizinische Einschätzung der Schwere der Behinderung durch die in Amtshilfe zuständige Fachbereiche erforderlich ist, kann die Bearbeitungsdauer bis zu sechs Monaten betragen.

Die Antragstellung kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Die Parkerleichterung ist gebührenfrei und gilt bundesweit.

Prozess

  • Der Antrag kann online gestellt werden.
  • Wir möchten darauf hinweisen, dass ein Versand mittels einfacher E-Mail aus datenschutzrechtlichen Gründen keineswegs uneingeschränkt sicher ist.

Schwerbehinderte besonderer Personengruppen können einen Antrag auf Parkerleichterung auch bei ihrem nächst gelegenen Bürgerbüro stellen.

Bearbeitungsdauer

  • 14 Tage
  • 15 Minuten (bei blauen Parkausweisen sofort bei persönlicher Vorsprache)
  • 1 Monat (bis zu 6 Monate, bei fachlich medizinische Einschätzung der Schwere der Behinderung für "aG light" (orangener Parkausweis))

Kontaktinformationen

Telefonische Erreichbarkeit unter den Rufnummer 

  • 0 21 51 / 86-2185
  • 0 21 51 / 86-2327
  • 0 21 51 / 86-2151

Verantwortlichkeit

Verkehrsregelung Krefeld 0 21 51 / 86-2185
verkehrsregelung@krefeld.de

Elbestraße 7, 47800 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag: 8:00 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-16:00 Uhr
Dienstag - Mittwoch: 8:00 Uhr-12:30 Uhr
Donnerstag: 8:00 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr-12:30 Uhr

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