Führerschein: Ersatz beantragen
Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- ein Lichtbild (biometrisch, Mindestgröße 35 x 45 mm), kann vor Ort am Speed Capture Kiosk einfach und schnell selbst erfasst werden, ebenso wie die Unterschrift
- Anzeige der Polizei (falls vorhanden) bei Diebstahl
Benötigte Formulare
Gebührenrahmen
- Antrag Ersatz-Führerschein: 40,10 €
- Vorläufige Ausnahmegenehmigung: 6,00 €
- Lichtbild am Speed Capture Kiosk: 6,00 €
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Prozess
- Der Antrag kann online gestellt werden.
- Wir möchten darauf hinweisen, dass ein Versand mittels einfacher E-Mail aus datenschutzrechtlichen Gründen keineswegs uneingeschränkt sicher ist.
Bearbeitungsdauer
- 6 Wochen (bis zu 12 Wochen)
Verantwortlichkeit
fuehrerscheinstelle@krefeld.de