Kraftfahrzeug: Technische Änderung eines Fahrzeuges
Wenn Sie an Ihrem Fahrzeug eintragungspflichtige Änderungen vom Serienzustand (z.B. Nachrüstung einer Gasanlage oder eine andere Rad-Reifenkombination) haben vornehmen lassen, sind Sie als Fahrzeughalter*in verpflichtet, diese Änderungen unverzüglich anzuzeigen und eine neue Zulassungsbescheinigung ausstellen zu lassen. Ob Sie die Eintragung umgehend erledigen müssen oder damit noch warten können, bis Sie uns ohnehin das nächste Mal aufsuchen müssen, vermerkt der abnehmende Prüfer auf dem entsprechenden Änderungsbericht.
Benötigte Unterlagen
- Erforderliche Unterlagen (siehe weiterführende Informationen)
Benötigte Formulare
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Erforderliche Unterlagen
Bei Zulassung auf eine natürliche Person:
- Personalausweis oder Pass
- Bei Vertretung durch einen Bevollmächtigten: schriftliche Vollmacht, gültigen Pass oder Personalausweis des Antragstellers sowie des Bevollmächtigten
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
- Änderungsgutachten gem. § 19 StVZO
- Kopiervorlage Personalausweis/Reisepass (nur für KfZ-Zulassungsanträge)
Die Zulassung auf eine minderjährige Person ist in zwei Fällen möglich:
- Für das minderjährige Kind liegt ein Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen zur Steuerbefreiung (Merkmal aG, H oder Bl) oder Steuerermäßigung (mit rosafarbenem Flächenaufdruck) nach § 3a KraftStG vor.
- Der minderjährige Fahrzeughalter ist im Besitz einer Fahrerlaubnis für das entsprechende Fahrzeug.
Sollte einer dieser Fälle zutreffen, sind zusätzlich folgende Unterlagen vorzulegen:
- Vollmachten und Ausweise beider Erziehungsberechtigten und des Halters
- gegebenenfalls Nachweis der Alleinerziehungsberechtigung
- Schwerbehindertenausweis des Kindes, sofern Punkt 1 zutrifft.
Bei Zulassung auf eine juristische Person:
Zulassung erfolgt auf den eingetragenen Firmennamen und die eingetragene Firmenanschrift. Wenn der/ein Geschäftsführer laut Registereintrag persönlich vorspricht, ist keine Vollmacht erforderlich. Bevollmächtigte müssen sich immer auch selbst mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Bitte beachten Sie die gesonderten Antragsunterlagen je nach Unternehmensform unter Downloads.
Die oben genannten erforderlichen Dokumente müssen - wenn nicht ausdrücklich anders angegeben - aktuell noch gültig sein und im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie (nach § 33 Verwaltungsverfahrensgesetz durch siegelführende Körperschaften des öffentlichen Rechts oder durch Notariate) vorgelegt werden. Die Zulassungsbescheinigung Teil I muss ohne Ausnahme im Original vorliegen.
Prozess
Vorsprache vor Ort notwendig, da der Antrag auf technische Änderung unterschrieben werden muss.
Verantwortlichkeit
kfz-zulassung@krefeld.de