Kraftfahrzeug: Abmeldung zur Ausserbetriebsetzung eines Fahrzeuges
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.
Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.
Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.
Das Kennzeichen kann auf Wunsch ein Jahr für eine Wiederzulassung des Fahrzeuges oder drei Monate für die Zulassung eines anderen Fahrzeuges reserviert werden.
Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung (ZB) Teil I (Fahrzeugschein)
- Amtliches Kennzeichen
- Bei Vertretung durch einen Bevollmächtigten: schriftliche Vollmacht, gültigen Pass oder Personalausweis des Antragstellers sowie des Bevollmächtigten
Voraussetzungen
- Ihr Fahrzeug muss nach dem 01.01.2015 zugelassen worden sein. Erst ab diesem Datum werden die neuen Stempelplaketten auf das Kennzeichenschild geklebt und eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ausgegeben, die mit den notwendigen Codes versehen sind. Fahrzeuge, die bis zum 31.12.2014 zugelassen wurden, können nicht internetbasiert außer Betrieb gesetzt werden.
- Sie müssen sich mit dem neuen Personalausweis mit freigeschalteter eID-Funktion oder dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) über das Servicekonto.NRW authentifizieren können.
- Als juristische Person müssen Sie sich über das MUK (Mein Unternehmenskonto) authentifizieren sowie mittels eines ELSTER-Organisationszertifikates identifizieren.
- Die Gebühr muss im Vorgang mit einer ePaymentfunktion per Giropay bezahlt werden.
Benötigte Formulare
Gebührenrahmen
- Internetbasierte Abmeldung: 2,70 €
- Außerbetriebsetzung vor Ort: 16,80 €
Rechtsgrundlagen
Prozess
- Der Antrag kann online bei einer internetbasierten Abmeldung oder Vorsprache vor Ort gestellt werden.
- Die Bearbeitung erfolgt in beiden Fällen sofort.
Verantwortlichkeit
Zulassungsstelle
32 - Sicherheit und Ordnung
0 21 51 / 86-0
kfz-zulassung@krefeld.de
0 21 51 / 86-0
kfz-zulassung@krefeld.de
Elbestraße 7, 47800 Krefeld
Geschäftszeiten
Montag: 8:00 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-16:00 Uhr
Dienstag - Mittwoch: 8:00 Uhr-12:30 Uhr
Donnerstag: 8:00 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr-12:30 Uhr