Kraftfahrzeug: Abmeldung zur Ausserbetriebsetzung eines Fahrzeuges
Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung (ZB) Teil I (Fahrzeugschein)
- Amtliches Kennzeichen
- Bei Vertretung durch einen Bevollmächtigten: schriftliche Vollmacht, gültigen Pass oder Personalausweis des Antragstellers sowie des Bevollmächtigten
Voraussetzungen
- Ihr Fahrzeug muss nach dem 01.01.2015 zugelassen worden sein. Erst ab diesem Datum werden die neuen Stempelplaketten auf das Kennzeichenschild geklebt und eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ausgegeben, die mit den notwendigen Codes versehen sind. Fahrzeuge, die bis zum 31.12.2014 zugelassen wurden, können nicht internetbasiert außer Betrieb gesetzt werden.
- Sie müssen sich mit dem neuen Personalausweis mit freigeschalteter eID-Funktion oder dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) über das Servicekonto.NRW authentifizieren können.
- Als juristische Person müssen Sie sich über das MUK (Mein Unternehmenskonto) authentifizieren sowie mittels eines ELSTER-Organisationszertifikates identifizieren.
- Die Gebühr muss im Vorgang mit einer ePaymentfunktion per Giropay bezahlt werden.
Benötigte Formulare
Gebührenrahmen
- Internetbasierte Abmeldung: 2,70 €
- Außerbetriebsetzung vor Ort: 16,80 €
Rechtsgrundlagen
Besonderheiten
Das Kennzeichen kann auf Wunsch ein Jahr für eine Wiederzulassung des Fahrzeuges oder drei Monate für die Zulassung eines anderen Fahrzeuges reserviert werden.
Prozess
- Der Antrag kann online bei einer internetbasierten Abmeldung oder Vorsprache vor Ort gestellt werden.
- Die Bearbeitung erfolgt in beiden Fällen sofort.
Verantwortlichkeit
Zulassungsstelle
0 21 51 / 86-0
kfz-zulassung@krefeld.de
kfz-zulassung@krefeld.de
Elbestraße 7, 47800 Krefeld
Geschäftszeiten
Montag: 8:00 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-16:00 Uhr
Dienstag - Mittwoch: 8:00 Uhr-12:30 Uhr
Donnerstag: 8:00 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr-12:30 Uhr