Mobilität & Reisen

Kraftfahrzeug: Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Bei Verlust oder Diebstahl Ihres Fahrzeugscheins oder der Zulassungsbescheinigung Teil I benötigen Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Pass des/der Antragsteller/in
  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II (bei Verlust der ZB I: bei finanzierten Fahrzeugen reicht eine Bestätigung der Bank, auch per Fax oder E-Mail, dass keine Bedenken gegen eine Ersatzausfertigung bestehen
  • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung
  • Verlusterklärung, kann auch vor Ort erklärt werden, wenn der Halter persönlich vorspricht
  • gegebenenfalls Diebstahlanzeige der Polizei
  • Bei Vertretung durch einen Bevollmächtigten: schriftliche Vollmacht, gültigen Pass oder Personalausweis des Antragstellers sowie des Bevollmächtigten
  • Kopiervorlage Personalausweis/Reisepass - nur für Kfz-Zulassungsanträge - Downloaddatei im Bereich weiterführende Informationen

Gebührenrahmen

  • Gebühr Neuausstellung Zulassungsbescheinigung: 22,00 €

Weiterführende Informationen

Die Zulassung auf eine minderjährige Person ist in zwei Fällen möglich:

  1. Für das minderjährige Kind liegt ein Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen zur Steuerbefreiung (Merkmal aGH oder Bl) oder Steuerermäßigung (mit rosafarbenem Flächenaufdruck) nach § 3a KraftStG vor.
  2. Der minderjährige Fahrzeughalter ist im Besitz einer Fahrerlaubnis für das entsprechende Fahrzeug.

Sollte einer dieser Fälle zutreffen, sind zusätzlich folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Vollmachten und Ausweise beider Erziehungsberechtigten und des Halters
  • Gegebenenfalls Nachweis der Alleinerziehungsberechtigung
  • Schwerbehindertenausweis des Kindes, sofern Punkt 1 zutrifft.

Bei Zulassung auf eine juristische Person:

Zulassung erfolgt auf den eingetragenen Firmennamen und die eingetragene Firmenanschrift. Wenn der/ein Geschäftsführer laut Registereintrag persönlich vorspricht, ist keine Vollmacht erforderlich. Bevollmächtigte müssen sich immer auch selbst mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Bitte beachten Sie die gesonderten Antragsunterlagen je nach Unternehmensform unter Downloads.

Die oben genannten erforderlichen Dokumente müssen - wenn nicht ausdrücklich anders angegeben - aktuell noch gültig sein und im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie (nach § 33 Verwaltungsverfahrensgesetz durch siegelführende Körperschaften des öffentlichen Rechts oder durch Notariate) vorgelegt werden. Die Zulassungsbescheinigung Teil I muss ohne Ausnahme im Original vorliegen.

Prozess

Die persönliche Vorsprache ist notwendig, da der Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I unterschrieben werden muss.

Bearbeitungsdauer

  • 15 Minuten (bei persönlicher Vorsprache)

Verantwortlichkeit

Zulassungsstelle 0 21 51 / 86-0
kfz-zulassung@krefeld.de

Elbestraße 7, 47800 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag: 8:00 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-16:00 Uhr
Dienstag - Mittwoch: 8:00 Uhr-12:30 Uhr
Donnerstag: 8:00 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr-12:30 Uhr

Hilfe

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