Mobilität & Reisen

Kraftfahrzeug: Reparaturschild für ein Kraftfahrzeug

Die Neusiegelung von Kennzeichen ist in der Regel erforderlich, wenn sich Zulassungssiegel beziehungsweise die TÜV-Plakette vom Kennzeichen gelöst haben, zum Beispiel nach einem Besuch der Waschanlage.

Auch wenn die Kennzeichenschilder (auch ein einzelnes) neu geprägt worden sind, müssen sie neu gesiegelt werden.

Benötigte Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (wenn das hintere Schild erneuert wird)
  • Kennzeichenschild(er)
  • Bei Vertretung durch einen Bevollmächtigten: schriftliche Vollmacht, gültigen Pass oder Personalausweis des Antragstellers sowie des Bevollmächtigten

Gebührenrahmen

  • Vorderes Schild: 3,80 €
  • Hinteres Schild: 4,30 €

Weiterführende Informationen

Die bei den Unterlagen genannten erforderlichen Dokumente müssen - wenn nicht ausdrücklich anders angegeben - aktuell noch gültig sein und im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie (nach § 33 Verwaltungsverfahrensgesetz durch siegelführende Körperschaften des öffentlichen Rechts oder durch Notariate) vorgelegt werden. Die Zulassungsbescheinigungen müssen ohne Ausnahme im Original vorliegen.

Prozess

Vorsprache vor Ort: Unterschreiben des Antrags auf Neusiegelung.


Verantwortlichkeit

Zulassungsstelle 0 21 51 / 86-0
kfz-zulassung@krefeld.de

Elbestraße 7, 47800 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag: 8:00 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-16:00 Uhr
Dienstag - Mittwoch: 8:00 Uhr-12:30 Uhr
Donnerstag: 8:00 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-17:30 Uhr
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