Kraftfahrzeug: Reparaturschild für ein Kraftfahrzeug
Die Neusiegelung von Kennzeichen ist in der Regel erforderlich, wenn sich Zulassungssiegel beziehungsweise die TÜV-Plakette vom Kennzeichen gelöst haben, zum Beispiel nach einem Besuch der Waschanlage.
Auch wenn die Kennzeichenschilder (auch ein einzelnes) neu geprägt worden sind, müssen sie neu gesiegelt werden.
Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (wenn das hintere Schild erneuert wird)
- Kennzeichenschild(er)
- Bei Vertretung durch einen Bevollmächtigten: schriftliche Vollmacht, gültigen Pass oder Personalausweis des Antragstellers sowie des Bevollmächtigten
Benötigte Formulare
Gebührenrahmen
- Vorderes Schild: 3,80 €
- Hinteres Schild: 4,30 €
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Die bei den Unterlagen genannten erforderlichen Dokumente müssen - wenn nicht ausdrücklich anders angegeben - aktuell noch gültig sein und im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie (nach § 33 Verwaltungsverfahrensgesetz durch siegelführende Körperschaften des öffentlichen Rechts oder durch Notariate) vorgelegt werden. Die Zulassungsbescheinigungen müssen ohne Ausnahme im Original vorliegen.
Prozess
Vorsprache vor Ort: Unterschreiben des Antrags auf Neusiegelung.
Verantwortlichkeit
kfz-zulassung@krefeld.de