Mobilität & Reisen

Kraftfahrzeug: Umschreibung eines Fahrzeuges innerhalb und außerhalb von Krefeld

Umschreibung eines Fahrzeuges innerhalb von Krefeld

Ein Fahrzeug war oder ist bisher bereits in Krefeld zugelassen und soll jetzt auf einen anderen Halter in Krefeld umgeschrieben werden.

Umschreibung eines Fahrzeuges von außerhalb nach Krefeld

Ein Fahrzeug war oder ist bisher in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassen und soll jetzt in Krefeld zugelassen werden. Dabei kann das Fahrzeug auf den/die bisherige Halter/in oder auch auf eine/n neue/n Halter/in zugelassen werden.

Benötigte Unterlagen

  • Erforderliche Unterlagen (siehe weiterführende Informationen)

Weiterführende Informationen

Erforderliche Unterlagen

Bei Umschreibung auf eine natürliche Person:

  • Personalausweis oder Pass
  • Bei Vertretung durch einen Bevollmächtigten: schriftliche Vollmacht, gültigen Pass oder Personalausweis des Antragstellers sowie des Bevollmächtigten
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Kennzeichenschilder (sofern keine Kennzeichenübernahme gewünscht ist)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • SEPA-Lastschriftmandat mit IBAN und BIC für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer.
  • Kopiervorlage Personalausweis/Reisepass (nur für KfZ-Zulassungsanträge)

Sofern Ihr Fahrzeug nach dem 01.01.2015 zugelassen worden ist, können Sie Ihr Anliegen auch über die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) erledigen. In vielen Fällen entfällt so der Besuch in unserer Zulassungsstelle.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Dienstleistungsseite "Kraftfahrzeug - Dienstleistungen online beantragen über i-Kfz".

Die Zulassung auf eine minderjährige Person ist in zwei Fällen möglich:

  1. Für das minderjährige Kind liegt ein Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen zur Steuerbefreiung (Merkmal aGH oder Bl) oder Steuerermäßigung (mit rosafarbenem Flächenaufdruck) nach § 3a KraftStG vor.
  2. Der minderjährige Fahrzeughalter ist im Besitz einer Fahrerlaubnis für das entsprechende Fahrzeug.

Sollte einer dieser Fälle zutreffen, sind zusätzlich folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Vollmachten und Ausweise beider Erziehungsberechtigten und des Halters
  • gegebenenfalls Nachweis der Alleinerziehungsberechtigung
  • Schwerbehindertenausweis des Kindes, sofern Punkt 1 zutrifft

Bei Zulassung auf eine juristische Person:

Zulassung erfolgt auf den eingetragenen Firmennamen und die eingetragene Firmenanschrift. Wenn der/ein Geschäftsführer laut Registereintrag persönlich vorspricht, ist keine Vollmacht erforderlich. Bevollmächtigte müssen sich immer auch selbst mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Bitte beachten Sie die gesonderten Antragsunterlagen je nach Unternehmensform unter Downloads.

Die oben genannten erforderlichen Dokumente müssen - wenn nicht ausdrücklich anders angegeben - aktuell noch gültig sein und im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie (nach § 33 Verwaltungsverfahrensgesetz durch siegelführende Körperschaften des öffentlichen Rechts oder durch Notariate) vorgelegt werden. Die Zulassungsbescheinigung Teil I muss ohne Ausnahme im Original vorliegen.

Fristen

Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs: Unverzüglich

Prozess

Online über die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz).

  • Oder persönlich bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

Bearbeitungsdauer

  • 1 Tag (plus Zustellzeitraum bei einer internetbasierten Umschreibung)
  • 15 Minuten (bei persönlicher )

Verantwortlichkeit

Zulassungsstelle 0 21 51 / 86-0
kfz-zulassung@krefeld.de

Elbestraße 7, 47800 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag: 8:00 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-16:00 Uhr
Dienstag - Mittwoch: 8:00 Uhr-12:30 Uhr
Donnerstag: 8:00 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr-12:30 Uhr

Hilfe

Leichte Sprache

Wir haben noch keine Texte in Leichter Sprache gemacht.
Wir arbeiten daran.

Leichte Sprache

Gebärdensprache

Auf der folgenden Seite stellen wir Informationen in Deutscher Gebärdensprache bereit, die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz übersetzt wurden.

Gebärdensprache