Mobilität & Reisen

Kraftfahrzeug: Zulassung eines Fahrzeuges im Inland nach vorheriger Zulassung in einem anderen Staat

Erstmalige Zulassung eines Fahrzeuges im Inland.

Benötigte Unterlagen

  • Erforderliche Unterlagen (siehe weiterführende Informationen)

Weiterführende Informationen

Benötigte Unterlagen

Zulassung aus einem Staat innerhalb der Europäischen Union

Gebrauchtes Fahrzeug:
  • vollständige ausländische Zulassungsdokumente
  • Prüfbericht einer Hauptuntersuchung (wenn Fahrzeug älter als drei Jahre)
  • ausländische Kennzeichenschilder (wenn vorhanden)
Neufahrzeug:
  • EU-Übereinstimmungserklärung (COC) oder Gutachten nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
  • Eigentumsnachweis (z. B. Kaufvertrag)
  • Umsatzsteuererklärung

Zulassung aus einem Staat außerhalb der Europäischen Union

  • ausländische Zulassungsdokumente
  • Eigentumsnachweis (zum Beispiel Kaufvertrag)
  • ausländische Kennzeichenschilder (wenn vorhanden)
  • Gutachten nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
  • Prüfbericht einer Hauptuntersuchung
  • Verzollungsnachweis

In Einzelfällen oder bei Unklarheiten können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Bei Zulassung auf eine natürliche Person:

  • Personalausweis oder Pass
  • Bei Vertretung durch einen Bevollmächtigten: schriftliche Vollmacht, gültigen Pass oder Personalausweis des Antragstellers sowie des Bevollmächtigten
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • SEPA-Lastschriftmandat mit IBAN und BIC für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer.

Die Zulassung auf eine minderjährige Person ist in zwei Fällen möglich:

  1. Für das minderjährige Kind liegt ein Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen zur Steuerbefreiung (Merkmal aGH oder Bl) oder Steuerermäßigung (mit rosafarbenem Flächenaufdruck) nach § 3a KraftStG vor.
  2. Der minderjährige Fahrzeughalter ist im Besitz einer Fahrerlaubnis für das entsprechende Fahrzeug.
Sollte einer dieser Fälle zutreffen, sind zusätzlich folgende Unterlagen vorzulegen:
  • Vollmachten und Ausweise beider Erziehungsberechtigten und des Halters
  • ggf. Nachweis der Alleinerziehungsberechtigung
  • Schwerbehindertenausweis des Kindes, sofern Punkt 1 zutrifft.

Bei Zulassung auf eine juristische Person:

Zulassung erfolgt auf den eingetragenen Firmennamen und die eingetragene Firmenanschrift. Wenn der/ein Geschäftsführer laut Registereintrag persönlich vorspricht, ist keine Vollmacht erforderlich. Bevollmächtigte müssen sich immer auch selbst mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Bitte beachten Sie die gesonderten Antragsunterlagen je nach Unternehmensform unter Downloads.

Die oben genannten erforderlichen Dokumente müssen - wenn nicht ausdrücklich anders angegeben - noch aktuell gültig sein und im Original, oder als amtlich beglaubigte Kopie (nach § 33 Verwaltungsverfahrensgesetz durch siegelführende Körperschaften des öffentlichen Rechts oder durch Notariate) vorgelegt werden.

Prozess

Der Antrag erfolgt persönlich vor Ort. 


Verantwortlichkeit

Zulassungsstelle 0 21 51 / 86-0
kfz-zulassung@krefeld.de

Elbestraße 7, 47800 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag: 8:00 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-16:00 Uhr
Dienstag - Mittwoch: 8:00 Uhr-12:30 Uhr
Donnerstag: 8:00 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr-12:30 Uhr

Hilfe

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