Personenbeförderungsschein: Erstausstellung und Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Mietwagen benötigen Sie eine Genehmigung. Einen entsprechenden Antrag können Sie beim Straßenverkehrsamt beantragen.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- EU-Kartenführerschein
- Ärztliches Gutachten
- Augenärztliches Gutachten
- Testpsychologisches Gutachten
- Führungszeugnis
Benötigte Formulare
Gebührenrahmen
- Ersterteilung und Verlängerung nach Fristablauf : 42,60 €
- Verlängerung : 38,00 €
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Wann die vorherige Ablegung einer Ortskenntnisprüfung erforderlich ist, erfahren Sie bei der Antragstellung. Sollte bereits ein Arbeitgeber gewählt worden sein, ist zusätzlich die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung von dort notwendig.
Je nach Art der Beförderung ist auch ein Erste-Hilfe-Kurs zu absolvieren. Der Nachweis darüber kann nachgereicht werden.
Sofern eine Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus erfolgt, oder die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bereits abgelaufen ist, ist zusätzlich eine testpsychologische Untersuchung gemäß Anlage 5 Nummer 2 zu § 11 Absatz 9 FeV erforderlich.
Prozess
- Der Antrag kann online gestellt werden.
- Wir möchten darauf hinweisen, dass ein Versand mittels einfacher E-Mail aus datenschutzrechtlichen Gründen keineswegs uneingeschränkt sicher ist.
Bearbeitungsdauer
- 6 Wochen (bis zu 12 Wochen je nach Einzelfall bei Erstausstellung und Verlängerung nach Fristablauf)
- 2 Tage (bis zu 14 Tage bei Verlängerung)