Kraftfahrzeug: Halterauskunft beantragen
Halterauskünfte werden nach dem Nachweis eines berechtigten Interesses auf schriftliche Anfrage hin erteilt. Der Antragsteller muss glaubhaft machen, dass er die Daten zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung, zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen, im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr, dem Diebstahl, dem sonstigen Abhandenkommen von Fahrzeugen oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße benötigt, die Daten nicht auf anderem Wege oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand beschaffen kann.
Benötigte Formulare
Gebührenrahmen
- Auskunftsgebühr: 5,10 €
zuzüglich eventueller Portokosten
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Prozess
- Der Antrag kann online gestellt werden.
- Wir möchten darauf hinweisen, dass ein Versand mittels einfacher E-Mail aus datenschutzrechtlichen Gründen keineswegs uneingeschränkt sicher ist.
Bearbeitungsdauer
- 3 Tage (nach Antragseingang)
Verantwortlichkeit
kfz-zulassung@krefeld.de