Anmeldung und Wegzüge von Drittstaatsangehörigen sowie EU-Staatsangehörigen
Die Anmeldung des Wohnsitzes bei Zuzug aus dem Ausland oder einer anderen Kommune innerhalb Deutschlands muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass die Wohnsitzanmeldung erst nach tatsächlichem Einzug in die Wohnung erfolgen kann.
Sollten Sie sich für Krefeld als Ihre neue Heimat entschieden haben und die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates oder eines EU-Staates besitzen, sprechen Sie bitte innerhalb des vorgenannten Zeitraumes bei uns vor.
Ummeldungen innerhalb des Stadtgebietes erfolgen durch die Bürgerbüros.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Zu Ihrer Anmeldung ist es erforderlich, dass Sie persönlich unter Vorlage der folgenden Unterlagen vorsprechen.
Drittstaatsangehörige:
- Nationalpass
- Aktueller Aufenthaltstitel (Visum, Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis gegebenenfall inklusive Zusatzblatt oder Fiktionsbescheinigung)
- Wohnungsgeberbescheinigung
EU-Bürger
- Nationalpass oder ID-Card
- Wohnungsgeberbescheinigung
- Gegebenefalls Eheurkunde
- Bei Kindern Geburtsurkunde
Fristen
2 Wochen
Bearbeitungsdauer
- 30 Minuten
Verantwortlichkeit
auslaenderamt@krefeld.de