Anmeldung und Wegzüge von Drittstaatsangehörigen sowie EU-Staatsangehörigen
Die Anmeldung des Wohnsitzes bei Zuzug aus dem Ausland oder einer anderen Kommune innerhalb Deutschlands muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass die Wohnsitzanmeldung erst nach tatsächlichem Einzug in die Wohnung erfolgen kann.
Sollten Sie sich für Krefeld als Ihre neue Heimat entschieden haben und die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates oder eines EU-Staates besitzen, haben Sie die Möglichkeit ohne Termin zu folgenden Zeiten vorzusprechen:
Wochentag | Öffnungszeiten ohne Termin |
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Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag | 08.30 bis 12.00 Uhr |
Montag | 14.00 bis 15.30 Uhr |
Donnerstag | 14.00 bis 17.00 Uhr |
Bitte haben Sie Verständnis, dass Ihr Anliegen aufgrund eines erhöhten Vorspracheaufkommens, besonders zum Monatsanfang, gegebenenfalls nicht abschließend bearbeitet und eine erneute persönliche
Vorsprache erforderlich werden kann.
Eine Terminvergabe zur Wohnsitzanmeldung kann aus organisatorischen Gründen nicht erfolgen
Ummeldungen innerhalb des Stadtgebietes erfolgen durch die Bürgerbüros.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Zu Ihrer Anmeldung ist es erforderlich, dass Sie persönlich unter Vorlage der folgenden Unterlagen vorsprechen.
Drittstaatsangehörige:
- gültiger Nationalpass
- Aktueller Aufenthaltstitel (Visum, Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis gegebenenfalls inklusive Zusatzblatt und/oder Fiktionsbescheinigung)
- Wohnungsgeberbescheinigung
EU-Bürger
- gültiger Nationalpass oder gültigeID-Card
- Wohnungsgeberbescheinigung
- gegebenenfalls Eheurkunde
- Bei Kindern Geburtsurkunde
Bitte beachten Sie, dass die Wohnsitzanmeldung erst nach tatsächlichem Einzug in die Wohnung und bei Vorlage aller notwendigen Unterlagen erfolgen kann.
Fristen
2 Wochen
Bearbeitungsdauer
- 30 Minuten
Verantwortlichkeit
auslaenderamt@krefeld.de