Querschnittsleistungen

Anregungen und Beschwerden an den Rat

Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden. Es gelten die entsprechenden Abweisungsgründe gemäß § 2 der Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Krefeld.

Benötigte Formulare

Weiterführende Informationen

Anregungen und Beschwerden an den Rat überweist der/die Oberbürgermeister/in zur Behandlung an den Haupt- und Beschwerdeausschuss und erteilt dem/der Absender/in innerhalb von vier Wochen einen Zwischenbescheid.

Besonderheiten

Soweit Anregungen und Beschwerden bezirksbezogene Angelegenheiten betreffen, gelten die Vorschriften dieser Anlage entsprechend mit der Maßgabe, dass die jeweilige Bezirksvertretung entscheidet.

Bei Beschwerden ist der/die Beschwerdeführer/in darauf hinzuweisen, dass die Beschwerde die Einlegung des zulässigen Rechtsbehelfs nicht ersetzt und laufende Rechtsbehelfsfristen unberührt bleiben.

Prozess

Den Antrag kann formlos schriftlich oder per E-Mail gestellt werden.


Verantwortlichkeit

Rat und Ehrenamt 0 21 51 / 86-1551
ratundehrenamt@krefeld.de

Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag - Mittwoch: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-16:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr

Hilfe

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Gebärdensprache

Auf der folgenden Seite stellen wir Informationen in Deutscher Gebärdensprache bereit, die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz übersetzt wurden.

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