Anregungen und Beschwerden an den Rat
Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden. Es gelten die entsprechenden Abweisungsgründe gemäß § 2 der Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Krefeld.
Benötigte Formulare
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Anregungen und Beschwerden an den Rat überweist der/die Oberbürgermeister/in zur Behandlung an den Haupt- und Beschwerdeausschuss und erteilt dem/der Absender/in innerhalb von vier Wochen einen Zwischenbescheid.
Besonderheiten
Soweit Anregungen und Beschwerden bezirksbezogene Angelegenheiten betreffen, gelten die Vorschriften dieser Anlage entsprechend mit der Maßgabe, dass die jeweilige Bezirksvertretung entscheidet.
Bei Beschwerden ist der/die Beschwerdeführer/in darauf hinzuweisen, dass die Beschwerde die Einlegung des zulässigen Rechtsbehelfs nicht ersetzt und laufende Rechtsbehelfsfristen unberührt bleiben.
Prozess
Den Antrag kann formlos schriftlich oder per E-Mail gestellt werden.
Verantwortlichkeit
ratundehrenamt@krefeld.de