Beihilfeformulare und Bearbeitungsstände
Die Beihilfestelle ist für die Bearbeitung der Anträge auf Gewährung von Beihilfen in Geburts-, Krankheits-, Pflege- und Todesfällen der Beamten und Versorgungsempfänger der Stadt Krefeld, der Lehrerinnen und Lehrer an Grund-, Haupt- und Sonderschulen im Bereich der Stadt Krefeld sowie der Beamten des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Rhein-Ruhr-Wupper zuständig.
Durch die Beihilfe erfüllt der Dienstherr die den Beamten und ihren Familienangehörigen gegenüber bestehende beamtenrechtliche und soziale Verpflichtung, sich an den Aufwendungen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen mit dem Anteil zu beteiligen, der durch die Eigenvorsorge nicht abgedeckt wird. Somit ist die Beihilfe ihrem Wesen nach eine die Alimentation ergänzende Fürsorgeleistung.
Die Beihilfebearbeitung wird außerdem für Arbeitnehmer der Stadt Krefeld durchgeführt, deren Arbeitsverhältnis vor dem 1. Januar 1999 begründet wurde.
Seit der Einführung von BeihilfeNRPplus übernimmt die Zentrale Scanstelle des Landes NRW in Detmold den Posteingang der Beihilfestelle. Sämtliche Anträge sowie sonstiger Schriftverkehr werden in der Scanstelle digitalisiert und in das Beihilfeverfahren eingespielt. Daher ist es zwingend notwendig, ausschließlich die Beihilfeantragsvordrucke zu nutzen.
Bei der ersten Antragstellung sowie bei jeder Änderung der persönlichen Verhältnisse, ist der Langantrag auszufüllen und postalisch zu versenden. Anschließend können Sie Ihre Beihilfeanträge sowohl elektronisch mittels Beihilfe-App des Landes NRW einreichen, als auch schriftlich unter Nutzung des Kurzantrags. Für den Postweg stellen wir Ihnen außerdem einen Vordruck zur Verfügung, den Sie als Anschreiben an die Beihilfestelle für Ihre weiteren Anliegen (z. B. Einreichen von Kostenvoranschlägen, Reha-Antrag usw.) nutzen können.
Sofern Sie Pflegeaufwendungen und zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen geltend machen wollen, stellen Sie bitte einen gesonderten Antrag für diese Aufwendungen und fügen die Anlage „Pflege" bei. Soll eine andere Person zur Stellung der Beihilfeanträge berechtigt sein, so ist hierüber eine Vollmacht vorzulegen.
Alle Vordrucke finden Sie unter dem Bereich Downloads.
Um Verzögerungen zu vermeiden, schicken Sie bitte die komplett ausgefüllten und unterschriebenen Beihilfeanträge mit den dazugehörigen kopierten Belegen sowie den sonstigen Schriftverkehr, der im Zusammenhang mit Beihilfeangelegenheiten steht, an die zentrale Scanstelle des Landes NRW in Detmold.
Die Postanschrift lautet:
Zentrale Scanstelle Beihilfe
32746 Detmold
Weiterführende Informationen
Bitte denken Sie daran, dass Sie keine Belege mehr zurückbekommen und halten sich bitte an die folgenden Regeln:
- Geben Sie bei jedem Schreiben und jedem Antrag immer Ihre Beihilfenummer an.
- Nutzen Sie immer die aktuellen Antragsformulare.
- Reichen Sie bitte ausschließlich Kopien oder Zweitschriften Ihrer Belege ein, die Sie nicht mehr benötigen, da Sie keine Belege mehr zurückgeschickt bekommen.
- Kopieren Sie jeweils nur einen Beleg auf ein Blatt (ein Beleg, der mit Vor- und Rückseite bedruckt ist - z.B. ein Rezept - kann auch beidseitig kopiert werden).
- Bitte kleben Sie kleinere Belege nicht auf Blankopapier oder auf andere Belege.
- Fügen Sie die Belege dem Antrag lose bei. Heften, klammern oder kleben Sie Ihre Belege nicht an den Antrag.
- Verwenden Sie keine Heftstreifen oder Folienhüllen.
Bearbeitungszeit
Information zu den aktuellen Bearbeitungszeiten
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung von Beihilfeanträgen und Anfragen aktuell bis zu vier Wochen Zeit in Anspruch nimmt.
Damit Ihre Beihilfeanträge schnellstmöglich bearbeitet werden können, bitten wir Sie höflichst, telefonische und schriftliche Sachstandsanfragen erst nach Ablauf der oben genannten Bearbeitungszeit zu stellen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Hinweise
Die Einreichung von Beihilfeanträgen sowie jeglichem Schriftverkehr der im Zusammenhang mit Beihilfeangelegenheiten steht ist aus Datenschutzgründen derzeit nicht über die DE-Mail-Adresse der Stadt Krefeld möglich.
Downloads
- Kurzantrag
- Langantrag
- Anschreiben an die Beihilfestelle
- Anlage Brillenspezifikationen
- Anlage Pflege
- Anlage Unfallbericht
- Datenschutzinformationen für beihilfeberechtigte Personen
- Informationen zu Bildschirm- und Arbeitsplatzbrillen
- Informationen zur Einreichung per Beihilfe NRW App
- Informationen zu kieferorthopädischen Behandlungen
- Informationen zu Zahnersatz
- Vollmacht
Kontaktinformationen
Die telefonische Erreichbarkeit der Beihilfestelle wird durch das Serviceportal unter der Rufnummer 86-0 sichergestellt.
Das Serviceportal hilft bei allgemeinen Anliegen und Auskünften zum Bearbeitungsstand.
Eine individuelle Beratung durch Mitarbeitende der Beihilfestelle ist zu folgenden Zeiten möglich:
Dienstag und Donnerstag: 9.00 bis 11.00 Uhr
Kontaktieren Sie Ihre Sachbearbeiterin/ Ihren Sachbearbeiter in dieser Zeit gerne direkt unter der auf Ihrem Beihilfebescheid aufgeführten Telefonnummer.
Für einen Rückrufwunsch senden sie bitte eine E-Mail an beihilfe@krefeld.de oder teilen den Rückrufwunsch den Mitarbeitenden im Serviceportal telefonisch mit.
Verantwortlichkeit
0 21 51 / 86-0
beihilfe@krefeld.de