Denkmal: Bescheinigung für steuerliche Begünstigungen für Baudenkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten
Maßnahmen, die für den Erhalt eines Denkmales notwendig sind, können steuermindernd bei den Finanzämtern geltend gemacht werden. Die dazu erforderlichen Bescheinigungen stellt die Untere Denkmalbehörde auf Antrag aus.
Voraussetzung ist, dass das Gebäude in die Denkmalliste eingetragen ist und für die Maßnahmen zuvor eine denkmalrechtliche Erlaubnis von der Unteren Denkmalbehörde erteilt wurde.
Benötigte Unterlagen
- Erläuterung der durchgeführten Baumaßnahmen mit umfassender Darstellung der Arbeiten inklusive Fotomaterial einzureichen.
- Dazu sind alle Originalrechnungen sortiert nach Gewerken unter Angabe der Auftragnehmer,der erbrachten Leistungen, dem Rechnungsdatum und dem Rechnungsbetrag vorzulegen.
Benötigte Formulare
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Gebühren
Gemäß Tarifstelle 4a.2 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW) betragen die Gebühren zurzeit:
- 1 Prozent der bescheinigten Aufwendungen bis 250.000,00 Euro, unter Umständen zuzüglich
- 0,5 Prozent der über 250.000,00 Euro bescheinigten Aufwendungen bis 500.000,00 Euro, unter Umständen zuzüglich
- 0,25 Prozent der über 500.000,00 Euro bescheinigten Aufwendungen, jedoch insgesamt höchstens 25.000,00 Euro
- Bescheinigungen unter 5.000,00 Euro sind gebührenfrei
Sollten die zu bescheinigenden Aufwendungen mehreren Eigentümern zuzurechnen sein, so ist die Gebühr zunächst für das gesamte Baudenkmal zu ermitteln und dann auf die Eigentümer nach ihrem Anteil an der Bescheinigungssumme zu verteilen.
Fristen
Die Maßnahme und der Bescheid muss vor dem Abschluss der Sanierungsmaßnahme erfolgen.
Prozess
- Der Antrag kann online gestellt werden.
- Die Bearbeitungszeit ist vom jeweiligen Projektumfang abhängig.
- Ein Sanierungsverfahren soll nach 15 Jahren abgeschlossen sein.
Verantwortlichkeit
denkmalschutz@krefeld.de