Gesundheit

Betreuungsbehörde

Für Personen, die ihre Angelegenheiten aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung nicht mehr alleine regeln können, kann unter bestimmten Voraussetzungen vom Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden.

Voraussetzungen

Die wesentlichen Voraussetzungen sind in § 1814 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) benannt:

"Kann ein Volljähriger seine Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht besorgen und beruht dies auf einer Krankheit oder Behinderung, so bestellt das Betreuungsgericht für ihn einen rechtlichen Betreuer."

Den Antrag kann auch ein Geschäftsunfähiger stellen.

Soweit der Volljährige auf Grund einer körperlichen Behinderung seine Angelegenheiten nicht besorgen kann, darf der Betreuer nur auf Antrag des Volljährigen bestellt werden, es sei denn, dass dieser seinen Willen nicht kundtun kann.

Weiterführende Informationen

Aufgaben der Betreuungsbehörde:

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsbehörde nehmen Aufgaben nach dem Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) wahr.

Aufgaben sind unter anderem:

  • Information und Beratung über rechtliche Betreuungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
  • Unterstützung des Betreuungsgerichtes in Betreuungsverfahren durch Sachverhaltsermittlung und Stellungnahmen
  • Beratung und Unterstützung von Berufsbetreuern und ehrenamtlichen Betreuern
  • Zusammenarbeit mit Betreuungsvereinen und anderen Institutionen
  • Beglaubigungen von Unterschriften auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen gegen Gebühr

Kontaktinformationen

Sprechzeiten

Montags, mittwochs und freitags von 8.30 bis 9.30 Uhr und nach Vereinbarung.

Kontakt

Sachbearbeiter/inVerantwortlichkeitTelefonE-Mail
Andreas RodenbeckGruppenleitung0 21 51 / 86-3319andreas.rodenbeck@krefeld.de
Karin BenningSachbearbeitung0 21 51 / 86-3198karin.benning@krefeld.de
Ebru ErSachbearbeitung0 21 51 / 86-3176ebru.er@krefeld.de
Martina FretzSachbearbeitung0 21 51 / 86-3332m.fretz@krefeld.de
Kerstin KollenbergSachbearbeitung0 21 51 / 86-2742kerstin.kollenberg@krefeld.de
Melanie KullerSachbearbeitung0 21 51 / 86-3356melanie.kuller@krefeld.de
Mirjam Niederdrenk-LendersSachbearbeitung0 21 51 / 86-3769m.niederdrenk@krefeld.de
Yvonne SchmitzSachbearbeitung0 21 51 / 86-3361yvonne.schmitz@krefeld.de
Ulrike Scholten-SzonnVerwaltung, Beglaubigungen0 21 51 / 86-3305u.scholten-szonn@krefeld.de
Martin WeißSachbearbeitung0 21 51 / 86-3543martin.weiss@krefeld.de
Gabriele WendaSachbearbeitung0 21 51 / 86-3491gabriele.wenda@krefeld.de

Verantwortlichkeit

Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung 51 - Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung
0 21 51 / 86-3201
FB51@krefeld.de

Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag - Mittwoch: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-16:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr

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