Gesundheit

Bewohnerorientierter Aufwendungszuschuss

Wozu dient der Zuschuss?

Durch den bewohnerorientierten Aufwendungszuschuss werden die gesondert berechenbaren Aufwendungen (Investitionskosten) von Plätzen in Einrichtungen der Tages- und Kurzzeitpflege gefördert.

Was wird vorausgesetzt?

Nach § 13 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) in Verbindung mit §§ 17 ff. der Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (APG DVO NRW) werden die gesondert berechenbaren Aufwendungen der Einrichtungen der Kurzzeitpflege und der Tagespflege gefördert,

  • die nicht nach den Regelungen des APG NRW oder der APG DVO NRW von der Förderung nach diesem Gesetz ausgeschlossen sind,
  • eine Bestätigung der gesonderten Berechnung gemäß § 15 APG NRW durch den zuständigen Landschaftsverband als überörtlichen Träger der Sozialhilfe erhalten haben,
  • einen Versorgungsvertrag nach § 72 Abs. 1 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) und eine Vergütungsvereinbarung nach § 85 SGB XI abgeschlossen haben,
  • die tatsächlich von Pflegebedürftigen genutzt werden, die einen Anspruch auf Leistungen nach den §§ 39, 41 und 42 SGB XI und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Stadt Krefeld haben.

Der Förderzuschuss beträgt 100 Prozent der nicht geförderten Investitionsaufwendungen. Dieser Zuschuss wird für tatsächliche Belegungstage durch Personen, die als pflegebedürftig nach dem SGB XI anerkannt sind, gewährt.

Was ist im Rahmen der Antragstellung zu beachten?

Der Antrag ist monatlich bis zum 15. des folgenden Kalendermonates vollständig zu stellen. Es handelt sich dabei um eine Ausschlussfrist. Antragsberechtigt ist nur die Pflegeeinrichtung. Für Berechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) ist der Antrag beim überörtlichen Träger der Kriegsopferfürsorge zu stellen.

Prozess

Der Antrag kann online ausgefüllt und eingereicht werden. 

Bevor der Antrag online eingereicht werden kann, ist es notwendig, dass die Beleglisten im Vorfeld ausgefüllt werden.

Bitte nutzen Sie die nachfolgend bereitgestellten Vordrucke:

Nach dem Herunterladen kann der Vordruck ausgefüllt und als PDF-Datei abgespeichert werden. Im Rahmen der Online-Antragstellung ist die Datei dann als Anlage dem Antrag beizufügen. Hierfür stehen entsprechende Upload-Möglichkeiten zur Verfügung.

Kontaktinformationen

Anja Velcovsky
Telefon: 0 21 51 / 86-3098
Zimmer: A 275

Theo Drießen
Telefon: 0 21 51 / 86-3093
Zimmer: A 275

Roberta Caputo
Telefon: 0 21 51 / 86-3081
Zimmer: A 287


Verantwortlichkeit

Ambulante Hilfen 0 21 51 / 86-3095
ambulante.hilfen@krefeld.de

Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld

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