Dienstaufsichtsbeschwerde beantragen
Möchten Sie das persönliche Verhalten oder die Art und Weise der Aufgabenwahrnehmung einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters der Stadtverwaltung Krefeld rügen, so haben Sie die Möglichkeit, eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzulegen.
Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist weder an eine bestimmte Form, noch an Fristen gebunden. Es ist jedoch sinnvoll, eine Beschwerde schriftlich und zeitnah einzureichen und das vorgeworfene Fehlverhalten genau zu bezeichnen.
Sofern eine Dienstaufsichtsbeschwerde begründet ist, können entsprechende dienstaufsichtsrechtliche oder organisatorische Maßnahmen veranlasst werden. Gegebenenfalls sind gegen den Mitarbeitenden oder die Mitarbeitende ein Disziplinarverfahren oder arbeitsrechtliche Konsequenzen einzuleiten.
Benötigte Formulare
Weiterführende Informationen
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde kann kein förmliches Rechtsmittel in Form eines Widerspruchs oder eines gerichtlichen Verfahrens ersetzen.
Auch kann im Rahmen einer Dienstaufsichtsbeschwerde keine andere Sachentscheidung erreicht werden. Soll außerhalb eines förmlichen Verfahrens eine andere Entscheidung in der Sache herbeigeführt werden, so kann eine Fachaufsichtsbeschwerde eingelegt werden.
Prozess
Reichen Sie Ihre Dienstaufsichtsbeschwerde mündlich oder besser schriftlich ein.
- Benennen Sie den/die Beamten/in oder den/die Angestellten/in, über dessen beziehungsweise deren Verhalten Sie sich beschweren möchten.
- Beschreiben Sie das beanstandete Verhalten möglichst genau.
- Der Dienstvorgesetzte beziehungsweise die Dienstvorgesetzte nimmt die Dienstaufsichtsbeschwerde entgegen, prüft sie und beschließt über sie.