Einziehungs-/Teileinziehungsverfahren
Einziehung ist die Allgemeinverfügung, durch die eine gewidmete Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße verliert. Teileinziehung ist die Allgemeinverfügung, durch die die Widmung einer Straße nachträglich auf bestimmte Benutzungsarten, Benutzungszwecke oder Benutzerkreise beschränkt wird.
Um Rechtssicherheit für öffentliche Straßen, Wege und Plätze zu erlangen, werden diese im Auftrag des Fachbereiches Stadt- und Verkehrsplanung öffentlich gewidmet oder eingezogen. Ein Beispiel für eine Teileinziehung ist die Umwandlung einer bisher für den öffentlichen Verkehr gewidmeten Straße zu einer Fußgängerzone
Rechtsgrundlagen
Fristen
Gesetzliche Fristen nach dem Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen sind zu beachten.
Prozess
Der Auftrag wird vom Straßenbaulastträger (FB 61) zur Einziehung eingereicht.
Bearbeitungsdauer
- 7 Monate (bis ca. 12 Monate dauert das Einziehungsverfahren bis zur Rechtskraft (ohne Einwendungen))
Verantwortlichkeit
widmungen@krefeld.de