Einziehungsverfahren (Einziehung einer Straße)
Durchführung von Einziehungsverfahren inklusive der öffentlichen Bekanntmachung, um damit Gelegenheit für Einwendungen zu geben.
Rechtsgrundlagen
Fristen
Gesetzliche Fristen nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW sind zu beachten.
Prozess
Der Auftrag wird vom Straßenbaulastträger (FB 61) zur Einziehung eingereicht.
Bearbeitungsdauer
- 7 Monate (bis ca. 12 Monate dauert das Einziehungsverfahren bis zur Rechtskraft (ohne Einwendungen))
Verantwortlichkeit
Widmungen
0 21 51 / 86-3846
widmungen@krefeld.de
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Oberschlesienstraße 16, 47807 Krefeld
Geschäftszeiten
Montag - Mittwoch: 8:30 Uhr-16:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr