Elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) für Unionsbürger beantragen
Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können einen Antrag auf Ausstellung einer Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) stellen.
Mit der eID-Karte kann die Karteninhaberin oder der Karteninhaber die Online-Ausweisfunktion nutzen.
Die Identität von Karteninhabenden gegenüber öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen kann anhand der eID-Karte, elektronisch nachgewiesen werden. Der elektronische Identitätsnachweis erfolgt hierbei durch Übermittlung von Daten aus dem Chip der eID-Karte zu der abfragenden Institution.
Unter Zuhilfenahme eines entsprechenden Endgerätes kann die eID-Karte dazu genutzt werden, die auf dem Chip gespeicherten Daten fehler- und verlustfrei unter Anwesenden elektronisch zu übermitteln (zum Beispiel zur elektronischen Datenübernahme in ein Formular).
Die eID-Karte dient hierbei nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument. Daher fehlen auf der eID-Karte Daten, wie zum Beispiel Lichtbild, Unterschrift, Körpergröße und Augenfarbe.
Der Antrag auf Ausstellung einer eID-Karte kann ab dem 16. Lebensjahr gestellt werden. Die Gültigkeit beträgt 10 Jahre. Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden. Vor Ablauf der Gültigkeit einer eID-Karte kann eine neue eID-Karte beantragt werden, wenn ein berechtigtes Interesse an der Neuausstellung dargelegt wird.
Benötigte Unterlagen
- Anerkannter und gültiger ausländischer Pass oder Personalausweis
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Benötigte Formulare
Gebührenrahmen
- Antragsgebühr: 37,00 €
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Prozess
- Der Antrag kann online gestellt werden.
FAQ
Wie lange es dauert, bis die eID-Karte abgeholt werden kann?
Dis ist abhängig von der Bundesdruckerei in Berlin. Sie erhalten nach Fertigstellung von der Bundesdruckerei Berlin einen Brief mit einer PIN/PUK Nummer sowie einem Sperrkennwort.
Zeitgleich mit Versand des PIN-Briefes an Sie wird der fertige Ausweis an die Stadt Krefeld geliefert.
Was mache ich im Falle eines Verlusts oder Diebstahls?
Rufen Sie umgehend die bundesweite Sperrnummer unter 116 116 an. Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit.
Außerdem zeigen Sie dies umgehend bei der ausstellenden Behörde an.
Verantwortlichkeit
FB31@krefeld.de