Entsorgungsnachweis: Befreiung beantragen
Erzeuger, Besitzer, Sammler und Entsorger von gefährlichen Abfällen haben sowohl der zuständigen Behörde gegenüber als auch untereinander die ordnungsgemäße Entsorgung gefährlicher Abfälle nachzuweisen.
Der Nachweis wird geführt
- Vor Beginn der Entsorgung durch Erstellung eines sogenannten Entsorgungsnachweises und
- über die durchgeführte Entsorgung durch sogenannte Begleitscheine oder Übernahmescheine
Der Entsorgungsnachweis besteht aus der Verantwortlichen Erklärung des Abfallerzeugers, der Deklarationsanalyse, der Annahmebestätigung des Entsorgers und der Bestätigung der Zulässigkeit der vorgesehenen Entsorgung durch die zuständige Behörde.
Unter bestimmten Umständen kann die zuständige Behörde den Abfallentsorger auf Antrag von der Bestätigungspflicht freistellen.
Gebührenrahmen
- Freistellung und Anordnung von Nachweis- und Registerpflichten nach § 26 NachwV. Gebühr: 50,00 € bis 5.000,00 €
Rechtsgrundlagen
Bearbeitungsdauer
- 30 Tage (cirka)
Verantwortlichkeit
UAB@krefeld.de