Ein- & Auswanderung

Fiktionsbescheinigung beantragen

Sollte Ihr Aufenthaltstitel in Kürze auslaufen und der neue - rechtzeitig beantragte - elektronische Aufenthaltstitel noch nicht vorliegen, ist die Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung (vorläufiges Ersatzpapier) erforderlich.

Wenn Sie sich rechtzeitig um den Antrag zur Verlängerung gekümmert haben und nun auf Ihre Karte warten, bekommen Sie in der Regel eine Fortbestandsfiktion (§ 81 Abs. 4 AufenthG), welche bescheinigt, dass Ihre alte Aufenthaltserlaubnis mit allen Nebenbestimmungen (auch hinsichtlich der Verfügung zur Erwerbstätigkeit) bis zum Erhalt der neuen Karte fortbesteht.

Benötigte Unterlagen

  • Eine Fiktionsbescheinigung wird nur dann ausgestellt, wenn die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels beantragt wird, es muss deshalb ein Antrag auf einen Aufenthaltstitel vorliegen.
  • Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels

Gebührenrahmen

  • Gebühr Fiktionsbescheinigung: 13,00 €

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Informationen

Mit dieser Art der Fiktionsbescheinigung ist eine Flugreise (ohne Zwischenstopp) prinzipiell möglich. Ihnen ist damit jederzeit die Wiedereinreise nach Deutschland erlaubt.

Bei einer geplanten Reise sollten Sie sich, solange Sie im Besitz einer Fiktionsbescheinigung sind, bei der Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat) des Reiselandes erkundigen, ob eine problemlose Ein- und Ausreise möglich ist.

Fristen

Vor Ablauf des Aufenthaltstitel.


Verantwortlichkeit

Migration 0 21 51 / 86-2333
auslaenderamt@krefeld.de

Am Hauptbahnhof 5, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag: 8:30 Uhr-12:00 Uhr, 14:00 Uhr-15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 Uhr-12:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-12:00 Uhr, 14:00 Uhr-17:30 Uhr
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