Mobilität & Reisen

Führerschein: Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis, bzw. eines Dienstausweis von den Dienststellen der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei

Die von den Dienststellen der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei erteilten Fahrerlaubnisse berechtigen nur zum Führen von Dienstfahrzeugen. Dienstfahrerlaubnisse können jedoch in allgemeine Fahrerlaubnisse umgeschrieben werden. Dies erfolgt in der Regel prüfungsfrei.

Sollte die Gültigkeit der Lkw- und Busklassen (C und D) bald ablaufen, kann eine gleichzeitige Verlängerung beantragt werden (bitte mitzubringende Unterlagen beachten und „Verlängerung" als weiteres Anliegen bei der online Terminvereinbarung buchen).

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Dienstführerschein
  • Gegebenenfalls Bescheinigung über den Umfang der Dienstfahrerlaubnis (nach Beendigung des Dienstverhältnisses)
  • Gegebenenfalls allgemeiner Führerschein
  • ein Lichtbild (biometrisch, Mindestgröße 35 x 45 mm), kann vor Ort am Speed Capture Kiosk einfach und schnell selbst erfasst werden, ebenso wie die Unterschrift

Gebührenrahmen

  • Antrag Umschreibung: 60,00 € bis 100,00 €
  • Lichtbild vom Speed Capture Kiosk: 6,00 €

Zahlungsarten

  • EC-, Debit- und Kreditkartenzahlung möglich

Besonderheiten

Bei gleichzeitiger Verlängerung der Gültigkeit der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und/oder DE zusätzlich:
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr)
  • Zusätzlich bei der Verlängerung der Klassen D1, D1E, D und/oder DE:
  • Sollten Sie bereits das 50. Lebensjahr vollendet haben oder die Fahrerlaubnis abgelaufen sein: testpsychologisches Gutachten (Reaktionstest) eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder wahlweise einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr)
  • Beantragung eines erweiterten behördlichen Führungszeugnisses („Belegart 0") (vorher bei einer Bezirksverwaltungsstelle oder unmittelbar bei Ihrer Vorsprache in der Führerscheinstelle)

Prozess

Eine persönliche Vorsprache ist notwendig.

Bearbeitungsdauer

  • 4 Wochen (bis zu 8 Wochen)

Verantwortlichkeit

Führerscheinstelle 0 21 51 / 86-0
fuehrerscheinstelle@krefeld.de

Elbestraße 7, 47800 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag: 8:00 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-16:00 Uhr
Dienstag: 8:00 Uhr-12:30 Uhr
Donnerstag: 8:00 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr-12:30 Uhr

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