Mobilität & Reisen

Führerschein: Wiedererteilung (Neuerteilung nach Entzug)

Wurde Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen, können Sie diese nach Ablauf einer gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist neu beantragen. Im Antragsverfahren müssen Sie nachweisen, dass die Befähigung und Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben ist.

Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ein Lichtbild (biometrisch, Mindestgröße 35 x 45 mm), kann vor Ort am Speed Capture Kiosk einfach und schnell selbst erfasst werden, ebenso wie die Unterschrift
  • Eventuell vorhandene Strafbefehle, Gerichtsurteile usw. in Kopie
  • Zusätzliche Unterlagen, siehe weiterführende Informationen

Gebührenrahmen

  • Antrag Wiedererteilung: 117,40 € bis 148,80 €

Zahlungsarten

  • EC-, Debit- und Kreditkartenzahlung möglich

Weiterführende Informationen

Weitere benötigte Unterlagen

Bei Klasse A, A1 B, BE, L, M oder T zusätzlich:
  • Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle (TÜV, Optiker, Augenarzt) oder ein augenfachärztliches Gutachten
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe (mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten, muss nicht wiederholt werden, falls Sie eine entsprechende Schulung bereits besucht haben)
Bei Klasse C, C1, CE, C1E , D, D1, D1E, DE zusätzlich:
  • augenfachärztliches Gutachten
  • Bescheinigung über die ärztliche Eignungsuntersuchung gemäß Anlage 5 Nummer 1 zu § 11 Absatz 9 FeV durch einen Arzt nach Wahl
  • Bescheinigung über die Ausbildung in Erster Hilfe (nur erforderlich wenn vorher Klasse 3 besessen oder die alte Klasse 2 und KOM vor dem 01.08.1969 erteilt waren)
Zusätzlich bei D-Klassen:
  • testpsychologische Untersuchung gemäß Anlage 5 Nummer 2 zu § 11 Absatz 9 FeV

Fristen

Sie können die Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.

Besonderheiten

  • Es können nur die in der FahrerlaubnisVerordnung festgelegten Fahrerlaubnisklassen neu erteilt werden; wenn es erforderlich ist, werden dabei die Klassen der entzogenen Fahrerlaubnis umgestellt.
  • Die Neuerteilung ist nur in dem Berechtigungsumfang möglich, den Sie vor der Entziehung hatten.
  • Im Einzelfall kann es notwendig sein, dass Sie die Fahrerlaubnisprüfung erneut ablegen.

Prozess

  • Der Antrag kann online gestellt werden.
  • Wir möchten darauf hinweisen, dass ein Versand mittels einfacher E-Mail aus datenschutzrechtlichen Gründen keineswegs uneingeschränkt sicher ist.

Bearbeitungsdauer

  • 6 Wochen (bis zu 12 Wochen)

Verantwortlichkeit

Führerscheinstelle 32 - Sicherheit und Ordnung
0 21 51 / 86-0
fuehrerscheinstelle@krefeld.de

Elbestraße 7, 47800 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag: 8:00 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-16:00 Uhr
Dienstag: 8:00 Uhr-12:30 Uhr
Donnerstag: 8:00 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr-12:30 Uhr

Hilfe

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