Arbeit & Ruhestand

Gesundheitszeugnis - Belehrungen nach Paragraph 43 Infektionsschutzgesetz

Mündliche und schriftliche Belehrung über die Mitwirkungspflicht eines Arbeitnehmers beim gewerblichen Umgang mit Lebensmitteln.

Wer benötigt eine Belehrung?

1. Personen, die gewerbsmäßig folgende Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen:

  • Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus
  • Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis
  • Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus
  • Eiprodukte
  • Säuglings- oder Kleinkindernahrung
  • Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse
  • Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage
  • Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen, andere emulgierte Soßen, Nahrungshefen
  • Sprossen und Keimlinge zum Rohverzehr sowie Samen zur Herstellung von Sprossen und Keimlingen zum Rohverzehr

und dabei mit diesen Lebensmitteln direkt (mit der Hand) oder indirekt über Bedarfsgegenstände (z.B. Geschirr, Besteck und andere Arbeitsmaterialien) in Berührung kommen.

2. Personen, die in Küchen von Gaststätten, Restaurants, Kantinen, Cafés oder sonstigen Einrichtungen mit und zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis

Gebührenrahmen

  • Erstbescheinigung: 25,00 €
  • Zweitschrift (Duplikat der Erstbescheinigung): 15,00 €

Zahlungsarten

  • Nur Barzahlung möglich

Prozess

Formen der Antragstellung

Eine vorherige telefonische Anmeldung ist notwendig. Unter der Rufnummer 0 21 51 / 86-3562 können Sie sich während der Geschäftszeiten anmelden. Allerdings ist der Mittwoch für Außentermine reserviert, so dass Mittwoch keine Anmeldung möglich ist. Im Zuge Ihrer Anmeldung erhalten Sie einen verbindlichen Termin. 

Die antragstellende Person muss zur Belehrung persönlich erscheinen! Eine vorherige telefonische Anmeldung unter der Rufnummer 0 21 51 / 86-3562 ist notwendig.

Belehrungstermine:  

  • Montag, Dienstag um 9:00 und 12:00 Uhr
  • Donnerstag um 9:00, 12:00, 14:00 und 16:45 Uhr

Die antragstellende Person muss zur Belehrung persönlich erscheinen und sich mit einem Lichtbildausweis ausweisen. Die Belehrung findet in schriftlicher und mündlicher Form (Film) in deutscher Sprache statt. Sollten Ihre Deutschkenntnisse nicht ausreichen, bringen Sie bitte eine Person mit, die für Sie übersetzt. Diese Begleitperson muss aufgrund begrenzter Sitzplätze mit angemeldet werden. Es fallen jedoch keine zusätzlichen Kosten an. Es darf sich dabei gerne um Verwandte oder Bekannte handeln, jedoch nicht um Kinder unter 16 Jahren. Eine Übersetzung durch eine Handy-App wird nicht akzeptiert. 

Bitte klären Sie im Vorfeld die Betreuung Ihrer Kinder ab. Kleinkinder können nicht an der Belehrung teilnehmen. 

Auf Wunsch kann ein Duplikat (Zweitschrift) der Erstbescheinigung ausgestellt werden, wenn die Erstbescheinigung innerhalb der letzten 10 Jahre in Krefeld ausgestellt wurde. Halten Sie Rücksprache mit Ihrem Arbeitgeber, ob eine Zweitschrift akzeptiert wird.

Bearbeitungsdauer

  • 10 Minuten (Antragstellung)
  • 25 Minuten (Belehrung)

Verantwortlichkeit

Infektions- und Umwelthygiene 0 21 51 / 86-3562
ifsg-belehrung@krefeld.de

Gartenstraße 32, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag - Mittwoch: 8:00 Uhr-13:00 Uhr, 13:30 Uhr-16:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 Uhr-13:00 Uhr, 13:30 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr-12:30 Uhr

Hilfe

Leichte Sprache

Wir haben noch keine Texte in Leichter Sprache gemacht.
Wir arbeiten daran.

Leichte Sprache

Gebärdensprache

Auf der folgenden Seite stellen wir Informationen in Deutscher Gebärdensprache bereit, die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz übersetzt wurden.

Gebärdensprache