Gewerbe & Unternehmen

Gewerbe: Betrieb nach dem Tod des Gewerbetreibenden ohne befähigten Stellvertreter

Nach dem Tode eines Gewerbetreibenden darf das Gewerbe für Rechnung des überlebenden Ehegatten oder Lebenspartners bis zur Dauer von einem Jahr betrieben werden, wenn die für den Betrieb einzelner Gewerbe bestehenden besonderen Vorschriften nicht etwas anderes bestimmen.

Benötigte Unterlagen

  • Sterbeurkunde
  • Personalausweis

Rechtsgrundlagen

Fristen

Der Antrag sollte gestellt werden, sobald feststeht, dass das Gewerbe weiter betrieben werden soll.

Prozess

Den Antrag kann formlos schriftlich oder per E-Mail gestellt werden.

Bearbeitungsdauer

  • 2 Wochen

Verantwortlichkeit

Gewerbeangelegenheiten 32 - Sicherheit und Ordnung
0 21 51 / 86-0 (Hotline)
gewerbemeldestelle@krefeld.de

Elbestraße 7, 47800 Krefeld