Gütertransport an Sonn- und Feiertagen: Ausnahmegenehmigung beantragen
In Deutschland dürfen an Sonntagen und Feiertagen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.
Benötigte Unterlagen
- Fracht- und Begleitpapiere
- Kfz- und Anhängerscheine
- Bescheinigung über die Unmöglichkeit der fristgerechten Schienenbeförderung durch die Deutsche Bahn
- Im Falle von Dauerausnahmegenehmigungen eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer hinsichtlich der Dringlichkeit
Voraussetzungen
Eine Einzelgenehmigung darf nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden, z.B. zur
- Versorgung der Bevölkerung mit leicht verderblichen Lebensmitteln
- Termingerechte Be- und Entladung von Seeschiffen
- Aufrechterhaltung des Betriebes öffentlicher Versorgungs- oder Verkehrseinrichtungen.
Wirtschaftliche oder wettbewerbliche Gründe allein rechtfertigen eine Genehmigung keinesfalls.
Eine Einzelgenehmigung ist für eine Fahrt mit einem Fahrzeug oder einer Fahrzeugkombination gültig.
Benötigte Formulare
Gebührenrahmen
- Einzelgenehmigung : 70,00 €
- Dauergenehmigung bis zu einem halben Jahr: 176,00 €
- Dauergenehmigung bis zu einem Jahr: 308,00 €
Rechtsgrundlagen
Prozess
- Der Antrag kann online gestellt werden.
- Wir möchten darauf hinweisen, dass ein Versand mittels einfacher E-Mail aus datenschutzrechtlichen Gründen keineswegs uneingeschränkt sicher ist.
Bearbeitungsdauer
- 2 Tage (bis zu 14 Tage je nach Einzelfall)
Verantwortlichkeit
Fahrerlaubnisse und gewerblicher Kraftverkehr
0 21 51 / 86-0
gkv@krefeld.de
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Elbestraße 7, 47800 Krefeld