Gewerbe & Unternehmen

Heilpraktikererlaubnis beantragen

Wer die Heilkunde ausüben will, ohne als Ärztin oder Arzt bestellt zu sein, bedarf der Erlaubnis

Wenn Sie in Krefeld wohnen ist der Fachbereich Gesundheit der Stadt Krefeld für Ihren Antrag auf Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis zuständig. Sie können einen formlosen Antrag an die angegebene Postanschrift senden oder beantragen Sie die Erlaubnis online unter der Überschrift „Benötigte Formulare“. 

Voraussetzungen

Schriftliche Überprüfungen

Der Fachbereich Gesundheit führt jeweils im März (3. Mittwoch) und Oktober (2. Mittwoch) die schriftlichen Überprüfungen durch. Die Lösungen zu den Überprüfungen finden Sie immer am zweiten Montag nach der Überprüfung. 

Gebührenrahmen

  • Der Vorschuss in Höhe von: 490,00 €
  • Einschränkung des Antrages auf das Gebiet der Psychotherapie: 450,00 €
  • Verwaltungsgebühren für die Überprüfung zwischen 270 und: 300,00 €
  • Entscheidung über die Erlaubnis: 60,00 €

Rechtsgrundlagen

Prozess

  • Zur Erlangung der Heilpraktikererlaubnis werden Ihre fachspezifischen Kenntnisse schriftlich und mündlich geprüft. 
  • Der Antrag kann online gestellt werden. 
  • Nach Eingang des Antrages wird Ihnen der Termin für den schriftlichen Teil der Kenntnisprüfung mitgeteilt. Dieser Teil wird jährlich am 3. Mittwoch im März und am 2. Mittwoch im Oktober durchgeführt. Sollten Sie nicht an der nächstmöglichen Prüfung interessiert sein, können Sie auf den folgenden März bzw. Oktober ausweichen. Bitte teilen Sie Ihren Wunschtermin gegebenenfalls in Ihrem Antrag mit. 
  • Mit Bekanntgabe des Termins für die schriftliche Kenntnisprüfung wird eine Vorauszahlung in Höhe der voraussichtlich anfallenden Verwaltungskosten angefordert. Mit Zahlung dieser Summe wird der Termin verbindlich angenommen, so dass eine spätere Änderung nicht mehr möglich ist.
  • Sollte die Vorauszahlung nicht fristgerecht eingehen, wird der Antrag abgelehnt. 
  • Weitere, für die Entscheidung notwendige Unterlagen, wie z.B. das behördliche Führungszeugnis oder das ärztliche Zeugnis werden im Rahmen der verbindlichen Terminvereinbarung angefordert.
  • Nach erfolgreicher schriftlicher Kenntnisprüfung werden Sie für den mündlichen Teil eingeladen.
  • Bestehen Sie beide Prüfungsteile kann über Ihren Antrag positiv entschieden und die Heilpraktikererlaubnis erteilt werden. 
  • Wird der schriftliche oder mündliche Teil der Prüfung nicht bestanden, wird der Antrag abgelehnt. Die endgültigen Verwaltungsgebühren werden festgesetzt und überzahlte Beträge erstattet.  
  • Eine erneute Teilnahme setzt eine erneute Antragsstellung voraus und unterliegt wiederholt dem dargestellten Ablauf. Eine bereits bestandene schriftliche Prüfung ist mit erfolgloser Teilnahme am mündlichen Teil gegenstandslos. 
  • Beide Prüfungsteile müssen bei einer erneuten Kenntnisprüfung abermals abgelegt werden. 

Nähere Einzelheiten zu Inhalt und Durchführung der Kenntnisprüfung entnehmen Sie bitte den Leitlinien zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes.

Kontaktinformationen

Sabrina Belles
Telefon: 0 21 51 / 86-3782
E-Mail: heilpraktiker@krefeld.de


Verantwortlichkeit

Fachbereich Gesundheit - Infopoint 53 - Gesundheit
0 21 51 / 86-3778
infopoint.gesundheit@krefeld.de

Gartenstraße 32, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag - Mittwoch: 8:00 Uhr-13:00 Uhr, 13:30 Uhr-16:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 Uhr-13:00 Uhr, 13:30 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr-12:30 Uhr

Hilfe

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