Hypotheken-Löschungsbewilligung beantragen
Zur Löschung von im Grundbuch eingetragenen Hypotheken zur Sicherung von städtischen Beitragsforderungen benötigen Sie eine Löschungsbewilligung der Stadt Krefeld.
Benötigte Unterlagen
- Antragsberechtigt ist der/die Grundstückseigentümer/in
- Die Löschungsbewilligung kann aber auch einem Dritten ausgestellt werden; hierzu ist die Vorlage einer Vollmacht oder eines anderen Berechtigungsnachweises erforderlich
Benötigte Formulare
Gebührenrahmen
- je Löschungsbewilligung: 25,00 €
Prozess
- Der Antrag kann online gestellt werden.
- Der Antrag kann aber auch formlos schriftlich oder per E-Mail gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
- 2 Wochen (bis 3 Wochen)
Verantwortlichkeit
Stadt- und Verkehrsplanung
61 - Stadt- und Verkehrsplanung
FB61@krefeld.de
FB61@krefeld.de
Oberschlesienstraße 16, 47807 Krefeld
Geschäftszeiten
Montag - Mittwoch: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-16:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr