Infektionsschutz
Bestimmte Infektionskrankheiten („ansteckende Krankheiten") sind nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig. Sollte eine meldepflichtige Krankheit festgestellt werden, ist der behandelnde Arzt oder das feststellende Laborinstitut verpflichtet, dies dem Gesundheitsamt mitzuteilen.
Aufgabe der Abteilung für Infektionsschutz ist es Infektionskrankheiten an ihrer Ausbreitung zu hindern sowie die Betroffenen über den möglichen Übertragungsweg zu informieren und ihnen bei eventuell erforderlichen Hygienemaßnahmen beratend zur Seite zu stehen. Unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Infektionsschutz setzen sich mit den Betroffenen in Verbindung, um gemeinsam mit ihnen die Ursache und die eventuelle Ansteckungsquelle zu ermitteln.
Neben der Infektionshygienischen Ermittlung kommt der Prävention sowie der frühzeitigen Erkennung und Verhinderung einer Ausbreitung einer Infektionskrankheit eine große Bedeutung zu Teil. Der moderne Infektionsschutz ist langfristig ausgerichtet und versucht bereits vor einer Infektion mögliche Ursachen festzustellen und diese zu beseitigen.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Wir informieren und beraten über:
- Infektionskrankheiten sowie deren Infektionsquellen bzw. Erreger
- Schutzmaßnahmen in der Familie und in öffentlichen Einrichtungen bei Auftreten von übertragbaren Krankheiten
- Themen von gesundheitlich-hygienischer Bedeutung
Verantwortlichkeit
gesundheitsamt@krefeld.de