Jagen: Jägerprüfung - Anmeldung
Vor Erteilung eines behördlichen Jagdscheines ist die Ablage der staatlichen Jägerprüfung vor dem Prüfungsausschuss der Unteren Jagdbehörde obligatorisch.
Während dieser Prüfung werden die für die Ausübung der Jagd erforderlichen Kenntnisse im Bereich der Tierarten, der Wildbiologie, der Hege und der Jagdbetriebskunde sowie der Handhabung und das Wissen um Jagdwaffen geprüft.
Die schriftliche Jägerprüfung findet unter Beachtung der Vorschriften des § 3 Abs. 3 DVO LJG-NRW am Montag der letzten vollständigen Kalenderwoche im April statt.
Gem. § 3 Abs. 3 der Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes (Landesjagdgesetzdurchführungsverordnung - DVO LJG-NRW) gibt die Stadt Krefeld nachstehend die Termine und Orte bekannt, an denen die Jägerprüfung 2025 durchgeführt wird:
Der schriftliche Teil der Jägerprüfung findet am 23. April 2025, 15.00 Uhr in den Diensträumen der Unteren Jagdbehörde der Stadt Krefeld, Uerdinger Straße 202, 47799 Krefeld, statt.
Der mündlich-praktische Teil der Jägerprüfung ist für den 24. & 25. April 2025 jeweils ab 10:30 Uhr vorgesehen. Die Prüfung wird innerhalb der Räumlichkeiten des Kreisjägerschaft Krefeld, An der Rennbahn 5, 47800 Krefeld, abgehalten.
Das jagdliche Schießen als Teil der Jägerprüfung wird am 28. April 2025 ab 8.30 Uhr auf dem Schießstand Vluynbusch, Geldernsche Str. 443 a, 47506 Neukirchen-Vluyn, stattfinden.
Eine einmalige Nachprüfung für die Prüfungsteile jagdliches Schießen und mündlich-praktische Prüfung kann frühestens drei Monate nach Feststellung des Nichtbestehens der Jägerprüfung durchgeführt werden. Die genaue Terminierung erfolgt nach Abschluss der Hauptprüfung.
Anträge auf Zulassung zur Jägerprüfung sind spätestens 2 Monate vor dem Termin für den schriftlichen Teil der Prüfung bei der unteren Jagdbehörde einzureichen. Beizufügen sind ein Nachweis der Landesvereinigung der Jäger oder einer ihrer satzungsgemäßen Untergliederungen über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von 9 Millimetern und ein Nachweis über die Teilnahme an einer vom zuständigen Veterinäramt anerkannten Schulung zur Kundigen Person nach Anhang III Abschnitt IV Kapitel I Nummer 4 der Verordnung (EG) Nummer 853/2004 sowie ein amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als sechs Monate sein darf.
Die Anmeldung kann online mit dem Formular auf dieser Seite beantragt werden.
Benötigte Unterlagen
- Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung
- Bescheinigung der Schulung zur "kundigen Person"
- Nachweis über die sichere Handhabung und das Schießen mit Kurzwaffen
- Kopie des Personalausweis
Voraussetzungen
- Grundsätzlich ist die Teilnahme an der Jägerprüfung in Krefeld nur Personen mit Wohnsitz in Krefeld möglich.
- Über Ausnahmen von dieser Regelung muss im Einzelfall entschieden werden.
Benötigte Formulare
Gebührenrahmen
- Prüfungs- und Zulassungsgebühr für die Teilnahme an der Jägerprüfung: 250,00 €
Prozess
Der Antrag kann online gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
- 6 Wochen (bis zu 8 Wochen)
Verantwortlichkeit
0 21 51 / 86-0
jagdundfisch@krefeld.de