Familie & Kind

Kindertagespflege: Vermittlung

Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform, die insbesondere für Kinder unter drei Jahren der Betreuung in einer Kita gleichgestellt ist. Mit ihren familienähnlichen Strukturen ist sie besonders gut für die Jüngsten geeignet. Eine Kindertagespflegeperson betreut als feste Bezugsperson maximal fünf Kinder gleichzeitig in ihren Räumen, im Haushalt der Erziehungsberechtigten oder in anderen geeigneten Räumen.

Wenn sich zwei maximal drei Kindertagespflegepersonen zusammenschließen, können im Rahmen einer sogenannten "Großtagespflegestelle" bis zu neun Kinder gleichzeitig betreuet werden. Jedoch ist auch bei dieser Betreuungsform jedes Kind pädagogisch und vertraglich einer Kindertagespflegeperson fest zugeordnet.

Kindertagespflegepersonen sind in der Regel selbständig tätig und dadurch zeitlich flexibel. Sie tragen somit zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei und bieten Eltern durch den Abschluss eines privatrechtlichen Betreuungsvertrages eine verlässliche Betreuungsform. Die Auszahlung der laufenden Geldleistung erfolgt in der Regel über das Jugendamt, Eltern werden entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit an den Kosten beteiligt.

Sowohl die Kindertagespflegepersonen selbst, als auch die Betreuungsräume müssen für die Durchführung dieses Angebotes geeignet sein. Die Überprüfung der persönlichen Eignung von Kindertagespflegepersonen sowie die anschließende Erteilung der Pflegeerlaubnis obliegt dem Jugendamt. Jede Kindertagespflegeperson, die ab 01.08.2022 erstmalig diese Tätigkeit aufnimmt, muss eine Qualifizierung im Umfang von 300 Stunden nach dem Qualifizierungshandbuch (QHB) absolviert haben.

Gebiet in Stadtmitte (innerhalb der grünen Linie)
Gebiet in Stadtmitte (innerhalb der grünen Linie)

Informationen für Kindertagespflegepersonen aus dem Bezirk Stadtmitte

Mit der anstehenden Änderung der Satzung der Stadt Krefeld zur Regelung der Förderung von Kindern in Kindertagespflege werden alle Kindertagespflegepersonen im Rahmen der Sachkostenerstattung eine anteilige Mietkostenübernahme erhalten.

Darüber hinaus freuen wir uns, Ihnen mitteilen zu können, dass zusätzlich zu dieser gewährten Mietkostenübernahme eine Standortprämie beschlossen wurde. Diese können Sie ergänzend beantragen, wenn Sie im hier dargestellten Gebiet in Stadtmitte (innerhalb der grünen Linie) Ihre Kindertagespflegestelle betreiben.

Antrag für die Standortprämie

  • Sie finden den Antrag für die Standortprämie im Bereich "Benötigte Formulare". Alternativ können Sie auf diesen Link klicken.
  • Bitte drucken Sie ihn aus, füllen ihn aus und unterschreiben ihn. 
  • Dann schicken Sie ihn per E-Mail oder Post an Ihre zuständige Fachberatung.

Höhe der Standortprämie

Die Standortprämie beträgt zunächst grundsätzlich 2,80 Euro/m².

Die Wohnfläche, für die Sie die Prämie maximal erhalten können, wird anhand einer Vollbelegung berechnet. Dabei gehen wir davon aus, dass in der Kindertagespflegestelle fünf Tagespflegekinder und in der Großtagespflege neun Tagespflegekinder in Vollbelegung betreut werden. Wenn die Kindertagespflegestelle nicht voll belegt ist, bedeutet das, dass die Standortprämie anteilig, also für jedes Kind weniger als fünf bzw. neun gekürzt.

Beispiel: Werden in einer Kindertagespflegestelle drei statt der maximal möglichen fünf Kinder gleichzeitig betreut, erhalten Sie für diese drei Kinder anteilig 3/5 der maximalen Höhe der Standortprämie.

Die Höhe der Prämie ist außerdem grundsätzlich abhängig davon, ob Sie in angemieteten oder eigenen Räumen tätig sind und, ob Sie eine Kindertagespflege oder Großtagespflegestelle betreiben. 

Wie sich das auf die die maximal mögliche Standortprämie auswirkt, errechnen sich wie folgt:

a) Kindertagespflegestelle in angemieteten Räumen

Die Standortprämie wird in Räumen, die Sie nur für Ihre Kindertagespflege angemietet haben oder anmieten werden, anhand der tatsächlich vorhandenen Wohnfläche berechnet.

Dabei gilt:

  • Die Standortprämie wird auf eine Fläche von 75 m² (Kindertagespflegestelle) bzw. 150 m² (Großtagespflegestelle) begrenzt.
  • Bei einer Bezuschussung von 2,80 EUR/m² ergeben sich folgende maximal mögliche Standortprämien in angemieteten Räumen: 
  • Für Kindertagespflegestellen werden in 2024 bis zu 210,00 EUR monatlich als Standortprämie gezahlt. 
  • Für Großtagespflegestellen werden in 2024 bis zu 420,00 EUR monatlich als Standortprämie gezahlt. 

b) Kindertagespflegestellen in eigenen Räumen (6 m²/Kind)

Für Kindertagespflege in Ihren eigene Räume, also dort, wo Sie auch selber wohnen, erhalten Sie die Standortprämie auf Basis einer angenommenen Nutzfläche von 6 m² pro Kind.

Das bedeutet:

Bei einer Kindertagespflegestelle für maximal fünf Kinder werden bis zu 30 m² (5 Kinder x 6 m²) mit 2,80 EUR/m² gefördert. Das ergibt einen Zuschuss für Sie bis zu 84,00 EUR monatlich.

Eine Großtagespflegestelle kann bei maximal neun gleichzeitig anwesenden Kindern mit einer förderfähigen Fläche von 54 qm à 2,80 EUR/qm gefördert werden. Das ergibt eine Standortprämie von bis zu 151,20 EUR pro Monat.

Wenn Sie die gesamte Fläche Ihrer Wohnräume (inkl. Küchen- und Sanitärbereiche) für die Kindertagespflege nutzen, können Sie formlos die komplette Mietübernahme beantragen. Die Prüfung erfolgt im Einzelfall durch den Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung – Abteilung Kinder.

Förderungsvoraussetzung

Um die Zahlung der Standortprämie zu erhalten, erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Belegung der Plätze über das Jugendamt mit Ihnen erfolgt. Sie erhalten dafür Vermittlungsvorschläge von Ihrer zuständigen Fachberatung, die sie eigenverantwortlich für sich prüfen. Sofern aus Ihrer Sicht ein Vorschlag nicht passend sein sollte, ein Kind beispielsweise aufgrund seines Alters, der Entfernung der elterlichen Wohnung, der Erziehungsvorstellungen der Erziehungsberechtigten etc. nicht in Ihre „Kindergruppe“ passt, teilen Sie Ihre Bedenken der Fachberatung mit. Sollten diese nicht aufgelöst werden können, erhalten Sie neue Vorschläge im Anschluss. Dadurch wird Ihr Akquiseaufwand als Kindertagespflegeperson(en) deutlich verringert.

Prozess

Entweder über das digitale Bedarfsmeldeportal TPF-Online oder per Mail bei der Fachberatung der Kindertagespflege, bei letzterem erhalten Sie das Formular "Antrag auf Vermittlung". 

Das Formular "Anmeldung eines TPK" erhalten Sie im Laufe des Prozesses auf beiden Wegen. Dieses ist vor Beginn der Betreuung eines Kindes in Kindertagespflege von den Erziehungsberechtigten und der betreuenden Tagespflegeperson auszufüllen und bei der zuständigen Fachberatung im Original einzureichen.

TPF-Online - Betreuungsbedarf melden


Verantwortlichkeit

Fachberatung Kindertagespflege 0 21 51 / 86-3545
fachberatungen.kindertagespflege@krefeld.de

Oberschlesienstraße 16, 47807 Krefeld

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