Familie & Kind

Kindertagespflege: Vermittlung

Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform, die insbesondere für Kinder unter drei Jahren der Betreuung in einer Kita gleichgestellt ist. Mit ihren familienähnlichen Strukturen ist sie besonders gut für die Jüngsten geeignet. Eine Kindertagespflegeperson betreut als feste Bezugsperson maximal fünf Kinder gleichzeitig in ihren Räumen, im Haushalt der Erziehungsberechtigten oder in anderen geeigneten Räumen.

Wenn sich zwei maximal drei Kindertagespflegepersonen zusammenschließen, können im Rahmen einer sogenannten "Großtagespflegestelle" bis zu neun Kinder gleichzeitig betreuet werden. Jedoch ist auch bei dieser Betreuungsform jedes Kind pädagogisch und vertraglich einer Kindertagespflegeperson fest zugeordnet.

Kindertagespflegepersonen sind in der Regel selbständig tätig und dadurch zeitlich flexibel. Sie tragen somit zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei und bieten Eltern durch den Abschluss eines privatrechtlichen Betreuungsvertrages eine verlässliche Betreuungsform. Die Auszahlung der laufenden Geldleistung erfolgt in der Regel über das Jugendamt, Eltern werden entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit an den Kosten beteiligt.

Sowohl die Kindertagespflegepersonen selbst, als auch die Betreuungsräume müssen für die Durchführung dieses Angebotes geeignet sein. Die Überprüfung der persönlichen Eignung von Kindertagespflegepersonen sowie die anschließende Erteilung der Pflegeerlaubnis obliegt dem Jugendamt. Jede Kindertagespflegeperson, die ab 01.08.2022 erstmalig diese Tätigkeit aufnimmt, muss eine Qualifizierung im Umfang von 300 Stunden nach dem Qualifizierungshandbuch (QHB) absolviert haben.

Prozess

Entweder über das digitale Bedarfsmeldeportal TPF-Online oder per Mail bei der Fachberatung der Kindertagespflege, bei letzterem erhalten Sie das Formular "Antrag auf Vermittlung". 

Das Formular "Anmeldung eines TPK" erhalten Sie im Laufe des Prozesses auf beiden Wegen. Dieses ist vor Beginn der Betreuung eines Kindes in Kindertagespflege von den Erziehungsberechtigten und der betreuenden Tagespflegeperson auszufüllen und bei der zuständigen Fachberatung im Original einzureichen.

TPF-Online - Betreuungsbedarf melden


Verantwortlichkeit

Fachberatung Kindertagespflege 0 21 51 / 86-3545
fachberatungen.kindertagespflege@krefeld.de

Oberschlesienstraße 16, 47807 Krefeld

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