Eingliederungs-Hilfe für Kinder und Jugendliche mit geistiger Behinderung und mit körperlicher Behinderung

Kinder und Jugendliche können Eingliederungs-Hilfe bekommen.

Kinder

Dann bekommen Kinder und Jugendliche Eingliederungs-Hilfe:
Die Kinder und Jugendliche haben
● eine geistige Behinderung
● eine körperliche Behinderung
● eine körperliche und eine geistige Behinderung.

Gesetzbuch

Für die Eingliederungs-Hilfe für Kinder und Jugendliche 
mit Behinderung gibt es ein Gesetz.
Das Gesetz ist im Sozial-Gesetz-Buch 9.

Stadtwappen der Stadt Krefeld

Die Stadt Krefeld ist zuständig für die Leistungen:
Leistungen bei der Teilhabe an Bildung.
Leistungen bei der sozialen Teilhabe.


 

Schule innen

Was sind Leistungen bei der Teilhabe an Bildung?
Leistungen bei der Teilhabe an Bildung sind zum Beispiel:
Ein Kind mit Behinderung braucht Hilfe beim Schul-Besuch.
Das Kind kann eine Schul-Begleitung bekommen. 
Ein Kind mit Behinderung braucht eine Therapie.
Zum Beispiel eine Ergo-Therapie.
● In der Ergo-Therapie lernt das Kind sich besser zu konzentrieren.
● Das ist wichtig für den Schul-Besuch.
● Das Kind kann eine Therapie bekommen.

Assistenz trinken

Was sind Leistungen bei der sozialen Teilhabe?
Leistungen bei der sozialen Teilhabe sind zum Beispiel:
Das Kind soll etwas Neues lernen.
Dafür bekommt das Kind einen Helfer.
Der Helfer hilft dem Kind beim Lernen.
Zum Beispiel: selbstständig Essen und Trinken lernen.

Zeigen


Das Kind soll sich besser mit anderen verständigen können.
● Zum Beispiel mit dem Computer.
● Das Kind lernt den Umgang mit dem Computer.
● Ein Helfer hilft dem Kind beim Lernen.

Fahrdienst


Das Kind kann nicht allein zur Schule kommen.
● Die Stadt Krefeld bezahlt einen Fahr-Dienst.
● Der Fahr-Dienst bringt das Kind zur Schule.


 

Antrag stellen

Sie wollen eine Leistung beantragen?
Dann müssen Sie einen Antrag stellen.

Ordner

Zum Antrag gehören viele Unterlagen.
Die Unterlagen sind zum Beispiel:
Unterlagen über eigenes Geld
● Nachweis der Behinderung
● Schwerbehinderten-Ausweis
● Nachweis über andere Leistungen
● Berichte von Therapien
● ärztliche Unterlagen
● Berichte von der Schule oder von der Kita.

Achtung

Die Stadt Krefeld prüft die Unterlagen.
Nach der Prüfung entscheidet die Stadt Krefeld:
die Stadt Krefeld bezahlt die Leistungen.
oder 
● die Stadt Krefeld gibt Geld für die Leistungen:
    das Geld nennt man: Persönliches Budget.
oder 
● die Stadt Krefeld lehnt den Antrag ab.


 

Briefkasten Haus

Sie schicken den Antrag mit den Unterlagen an die Stadt Krefeld.
Die Adresse ist:
Stadt Krefeld
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld


 

Sie möchten mehr Informationen zu der Eingliederungs-Hilfe
für Kinder und Jugendliche mit Behinderung?

Amt


Die Ansprech-Partner sind:
● Andreas Franck
● Christina Hallen
● Dominik Engels

Telefon


Die Telefon-Nummern sind:
Andreas Franck
    0 21 51 - 86 30 46
Christina Hallen
    0 21 51 - 86 30 43
Dominik Engels
    0 21 51 - 86 30 58

E-Mail


Die E-Mail-Adresse ist:
eingliederungshilfe@krefeld.de