Eingliederungs-Hilfe für Kinder und Jugendliche mit geistiger Behinderung und mit körperlicher Behinderung

Kinder und Jugendliche können Eingliederungs-Hilfe bekommen.

Kinder

Dann bekommen Kinder und Jugendliche Eingliederungs-Hilfe:

Die Kinder und Jugendliche haben

  • eine geistige Behinderung
  • eine körperliche Behinderung
  • eine körperliche und eine geistige Behinderung.

Die Kinder und Jugendliche haben

  • eine geistige Behinderung
  • eine körperliche Behinderung
  • eine körperliche und eine geistige Behinderung.
Gesetzbuch

Für die Eingliederungs-Hilfe für Kinder und Jugendliche 

mit Behinderung gibt es ein Gesetz.

Das Gesetz ist im Sozial-Gesetz-Buch 9.

Stadtwappen der Stadt Krefeld

Die Stadt Krefeld ist zuständig für die Leistungen:

  • Leistungen bei der Teilhabe an Bildung
  • Leistungen bei der sozialen Teilhabe.

 

Was sind Leistungen bei der Teilhabe an Bildung?

Leistungen bei der Teilhabe an Bildung sind zum Beispiel:

Schule innen

Ein Kind mit Behinderung braucht Hilfe beim Schul-Besuch.

  • Das Kind kann eine Schul-Begleitung bekommen. 

Ein Kind mit Behinderung braucht eine Therapie.

  • Zum Beispiel eine Ergo-Therapie.
  • In der Ergo-Therapie lernt das Kind sich besser zu konzentrieren.
  • Das ist wichtig für den Schul-Besuch.
  • Das Kind kann eine Therapie bekommen.

Was sind Leistungen bei der sozialen Teilhabe?

Leistungen bei der sozialen Teilhabe sind zum Beispiel:

Assistenz trinken

Das Kind soll etwas Neues lernen.

  • Dafür bekommt das Kind einen Helfer.
  • Der Helfer hilft dem Kind beim Lernen.
  • Zum Beispiel: selbstständig Essen und Trinken lernen.
Zeigen


Das Kind soll sich besser mit anderen verständigen können.

  • Zum Beispiel mit dem Computer.
  • Das Kind lernt den Umgang mit dem Computer.
  • Ein Helfer hilft dem Kind beim Lernen.
Fahrdienst


Das Kind kann nicht allein zur Schule kommen.

  • Die Stadt Krefeld bezahlt einen Fahr-Dienst.
  • Der Fahr-Dienst bringt das Kind zur Schule.

 

Antrag stellen

Sie wollen eine Leistung beantragen?

Dann müssen Sie einen Antrag stellen.

Ordner

Zum Antrag gehören viele Unterlagen.

Die Unterlagen sind zum Beispiel:

  • Unterlagen über eigenes Geld
  • Nachweis der Behinderung
  • Schwerbehinderten-Ausweis
  • Nachweis über andere Leistungen
  • Berichte von Therapien
  • ärztliche Unterlagen
  • Berichte von der Schule oder von der Kita.
Achtung

Die Stadt Krefeld prüft die Unterlagen.

Nach der Prüfung entscheidet die Stadt Krefeld:

  • die Stadt Krefeld bezahlt die Leistungen.

oder 

  • die Stadt Krefeld gibt Geld für die Leistungen:
    das Geld nennt man: Persönliches Budget.

oder 

  • die Stadt Krefeld lehnt den Antrag ab.

 

Sie schicken den Antrag mit den Unterlagen an die Stadt Krefeld.

Briefkasten Haus

Die Adresse ist:

Stadt Krefeld

Von-der-Leyen-Platz 1

47798 Krefeld


 

Sie möchten mehr Informationen zu der Eingliederungs-Hilfe

für Kinder und Jugendliche mit Behinderung?

Amt


Die Ansprech-Partner sind:

  • Andreas Franck
  • Christina Hallen
  • Dominik Engels
Telefon


Die Telefon-Nummern sind:

  • Andreas Franck
    0 21 51 / 86 30 46
     
  • Christina Hallen
    0 21 51 / 86 30 43
     
  • Dominik Engels
    0 21 51 / 86 30 58
E-Mail


Die E-Mail-Adresse ist:

eingliederungshilfe@krefeld.de