Kinder und Jugendliche können Eingliederungs-Hilfe bekommen.

Dann bekommen Kinder und Jugendliche Eingliederungs-Hilfe:
Die Kinder und Jugendliche haben
- eine geistige Behinderung
- eine körperliche Behinderung
- eine körperliche und eine geistige Behinderung.
Die Kinder und Jugendliche haben
- eine geistige Behinderung
- eine körperliche Behinderung
- eine körperliche und eine geistige Behinderung.

Für die Eingliederungs-Hilfe für Kinder und Jugendliche
mit Behinderung gibt es ein Gesetz.
Das Gesetz ist im Sozial-Gesetz-Buch 9.

Die Stadt Krefeld ist zuständig für die Leistungen:
- Leistungen bei der Teilhabe an Bildung
- Leistungen bei der sozialen Teilhabe.
Was sind Leistungen bei der Teilhabe an Bildung?
Leistungen bei der Teilhabe an Bildung sind zum Beispiel:

Ein Kind mit Behinderung braucht Hilfe beim Schul-Besuch.
- Das Kind kann eine Schul-Begleitung bekommen.
Ein Kind mit Behinderung braucht eine Therapie.
- Zum Beispiel eine Ergo-Therapie.
- In der Ergo-Therapie lernt das Kind sich besser zu konzentrieren.
- Das ist wichtig für den Schul-Besuch.
- Das Kind kann eine Therapie bekommen.
Was sind Leistungen bei der sozialen Teilhabe?
Leistungen bei der sozialen Teilhabe sind zum Beispiel:

Das Kind soll etwas Neues lernen.
- Dafür bekommt das Kind einen Helfer.
- Der Helfer hilft dem Kind beim Lernen.
- Zum Beispiel: selbstständig Essen und Trinken lernen.

Das Kind soll sich besser mit anderen verständigen können.
- Zum Beispiel mit dem Computer.
- Das Kind lernt den Umgang mit dem Computer.
- Ein Helfer hilft dem Kind beim Lernen.

Das Kind kann nicht allein zur Schule kommen.
- Die Stadt Krefeld bezahlt einen Fahr-Dienst.
- Der Fahr-Dienst bringt das Kind zur Schule.

Sie wollen eine Leistung beantragen?
Dann müssen Sie einen Antrag stellen.

Zum Antrag gehören viele Unterlagen.
Die Unterlagen sind zum Beispiel:
- Unterlagen über eigenes Geld
- Nachweis der Behinderung
- Schwerbehinderten-Ausweis
- Nachweis über andere Leistungen
- Berichte von Therapien
- ärztliche Unterlagen
- Berichte von der Schule oder von der Kita.

Die Stadt Krefeld prüft die Unterlagen.
Nach der Prüfung entscheidet die Stadt Krefeld:
- die Stadt Krefeld bezahlt die Leistungen.
oder
- die Stadt Krefeld gibt Geld für die Leistungen:
das Geld nennt man: Persönliches Budget.
oder
- die Stadt Krefeld lehnt den Antrag ab.
Sie schicken den Antrag mit den Unterlagen an die Stadt Krefeld.

Die Adresse ist:
Stadt Krefeld
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld
Sie möchten mehr Informationen zu der Eingliederungs-Hilfe
für Kinder und Jugendliche mit Behinderung?

Die Ansprech-Partner sind:
- Andreas Franck
- Christina Hallen
- Dominik Engels

Die Telefon-Nummern sind:
- Andreas Franck
0 21 51 / 86 30 46
- Christina Hallen
0 21 51 / 86 30 43
- Dominik Engels
0 21 51 / 86 30 58
