
Manche Kinder mit einer Behinderung brauchen Hilfe.
Die Hilfe ist für den Schul-Besuch.
Weil die Kinder nur mit Hilfe eine Schule besuchen können.
Dann können die Kinder Hilfe bekommen.
Die Hilfe ist eine Schul-Begleitung.
Eine Schul-Begleitung ist ein Helfer.
In der Klasse.
Der Helfer hilft im Unterricht.
Der Schul-Begleiter ist für mehrere Kinder zuständig.
Oder nur für ein Kind.

So kann das Kind einen Schul-Begleiter bekommen:
Die Stadt Krefeld bezahlt die Hilfe.
Dann bezahlt die Stadt Krefeld die Hilfe:
Das Kind hat
- eine geistige Behinderung
- eine körperliche Behinderung
- eine geistige und eine körperliche Behinderung.
Dann ist die Eingliederungs-Hilfe ist zuständig.
Das Kind hat eine seelische Behinderung?
Dann ist das Jugend-Amt zuständig.

Wie können Eltern für ihr Kind mit Behinderung
einen Schul-Begleiter bekommen?
Die Eltern müssen einen Antrag stellen.
Zum Antrag gehören viele Unterlagen.
Die Stadt Krefeld prüft den Antrag.
Nach der Prüfung entscheidet die Stadt Krefeld:
- der Antrag wird bewilligt.
oder
- der Antrag wird abgelehnt.

Zum Antrag gehören Unterlagen.
Zum Beispiel:
- Schwerbehinderten-Ausweis
- Therapie-Berichte
- Unterlagen von Ärzten
- Berichte von dem Kinder-Garten oder von der Schule
- Bescheid vom Schul-Amt.

Die Stadt Krefeld hat den Antrag bewilligt?
Dann wird ein Plan geschrieben.
In dem Plan steht:
- Welche Hilfen braucht das Kind?
- Der Plan wird immer wieder geprüft.
- Das Kind bekommt die Hilfe so lange,
wie das Kind die Hilfe braucht.

Den Antrag mit den Unterlagen schicken Sie
an die Stadt Krefeld.

Die Adresse ist:
Stadt Krefeld
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld
Die Ansprech-Partner sind:
- Andreas Franck
- Christina Hallen
- Dominik Engels

Die Telefon-Nummern sind:
- Andreas Franck
0 21 51 / 86 30 46
- Christina Hallen
0 21 51 / 86 30 43
- Dominik Engels
0 21 51 / 86 30 58
