Meldebescheinigung mit Übersetzungshilfe beantragen
Die Meldebescheinigung dient gegenüber Dritten als Nachweis über Ihre bestehende Anmeldung in einer Wohnung.
Die EU-Apostillenverordnung sieht die Einführung von Übersetzungshilfen für einsprachige Meldebescheinigungen aus der EU vor. Diese Übersetzungshilfen können direkt im Zusammenhang mit der Anforderung der Meldebescheinigung beantragt werden und gelten als Ersatz für eine von einem Dolmetscher gefertigte Übersetzung. Bitte geben Sie an, in welcher der zur Verfügung stehenden Sprachen die Übersetzungshilfe ausgestellt werden soll.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis
- Personalausweis, Reisepass oder Nationalausweis
- Gegebenenfalls Nachweis über die Gebührenbefreiung
Benötigte Formulare
Gebührenrahmen
- Ausstellung der Meldebescheinigung/Übersetzungshilfe, sofern nicht die Voraussetzungen für eine Gebührenbefreiung besteht: 18,00 €
Zahlungsarten
- EC-, Debit- und Kreditkartenzahlung möglich
- Bezahlung mit E-Pay möglich
Rechtsgrundlagen
Besonderheiten
Eine Gebührenbefreiung wird nur gewährt, wenn die Bescheinigung einen der folgenden nachgewiesenen Verwendungszwecke haben sollte:
- für Rentenzwecke
- zur Vorlage bei der Familienkasse
- zur Vorlage beim Jobcenter Krefeld
- zur Vorlage bei der Bundesagentur für Arbeit
- im Sozialhilferecht
- in Angelegenheiten der Kinder- und Jugendhilfe
Prozess
Der Antrag kann online gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
- 5 Tage (nach Eingang der vollständigen Unterlagen)
Verantwortlichkeit
0 21 51 / 86-0
fb31_mbinternational@krefeld.de