Melderegister: Doktortitel eintragen lassen
Sie haben einen Doktortitel, den Sie gerne mit ins Melderegister eintragen lassen möchten? Dann können Sie hier die Möglichkeit, dies zu beantragen.
Die Speicherung des Doktortitels im Melderegister darf nur mit folgenden Abkürzungen und nur mit den nachstehenden Zusätzen eingetragen werden: "Dr.", "Dr.h.c.", "Dr.eh".
Voraussetzung ist der Nachweis zur Führung des Doktorgrades (ohne weiteren Zusatz) durch die Verleihungsurkunde oder ein Besitzzeugnis. Andere akademische Grade (z.B. Diplomgrad, Magistergrad) dürfen nicht eingetragen werden.
Die Berechtigung, den ausländischen akademischen Grad des Doktors (ohne Zusatz) zu führen, ist durch eine Genehmigungsurkunde nachzuweisen. Ist nach dieser Urkunde der "Dr." mit einem Zusatz zu führen (z.B. Dr. USA, Dr. Universität), so ist ein Eintrag weder im Melderegister noch im Pass oder Personalausweis zulässig.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis
- Personalausweis, Reisepass oder Nationalausweis
- geeigneter Nachweis zur Führung des Doktorgrades
Benötigte Formulare
Rechtsgrundlagen
Prozess
- Der Antrag für den Doktortitel kann online gestellt werden.
- Eine Beantragung ausländischer Doktorgrade ist online nicht möglich. Nutzen Sie hierzu bitte das entsprechende Antragsformular, welches Sie online ausfüllen und ausdrucken können.
Bearbeitungsdauer
- 5 Tage (nach Eingang der vollständigen Unterlagen)
Verantwortlichkeit
0 21 51 / 86-0
FB31@krefeld.de