Melderegisterauskunft für Hauseigentümer*innen
Als Eigentümer*in einer Wohnung sowie als Wohnungsgeber*in erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung lebenden Person(en), wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie sind Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin oder Wohnungsgeber beziehungsweise -geberin der jeweiligen Wohnung.
- Sie müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Bearbeitungszeit
Die besondere Melderegisterauskunft für Hauseigentümer wird zeitnah nach Antragseingang übersandt.
Besonderheiten
- Trotz genauer Bearbeitung Ihrer Anfrage kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass die von Ihnen gesuchte Person mit der hier ermittelten Person tatsächlich identisch ist.
- Ebenso kann nicht gewährleistet werden, dass der/die Gesuchte noch in der registrierten Wohnung wohnhaft ist, da beispielsweise ein Verstoß gegen die Meldepflicht vorliegen kann.
- Die mitgeteilten Daten dürfen nur für den von Ihnen angegebenen Zweck verwendet werden! Eine Weitergabe der Daten ist nicht zulässig!
Prozess
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Sie können die Melderegisterauskunft für Hauseigentümer schriftlich beim
Fachbereich Bürgerservice
Abteilung Melde- und Passwesen
Von-der-Leyen-Platz 1
47798
beantragen. - Sie können die Melderegisterauskunft auch per e-Mail an ema@krefeld.de beantragen.
- Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt!
- Sie weisen Ihre Antragsberechtigung als Wohnungseigentümer*in oder als Wohnungsgeber*in nach.
- Sie machen Ihr rechtliches Interesse glaubhaft.
- Sie erhalten daraufhin die Auskunft.
Verantwortlichkeit
ema@krefeld.de