Umwelt & Naturschutz

Naturschutzrechtliche Befreiung

Eine naturschutzrechtliche Befreiung ist für die Durchführung von Vorhaben in Schutzgebieten sowie für Maßnahmen in der Schonzeit erforderlich.

Benötigte Unterlagen

  • Antragsteller mit Kontaktdaten
  • ausführliche Beschreibung der geplanten Maßnahme ggf. Beschreibung des Betriebs der Anlage
  • nachvollziehbare Begründung für die Notwendigkeit der Maßnahmendurchführung
  • Lageplan, aus dem die Lage der Maßnahme auf der Fläche hervorgeht
  • technische Zeichnungen oder Beschreibungen bei der Errichtung von Bauwerken
  • Angaben von Maßen, Massen und Materialien, eventuell Schnitte

Voraussetzungen

Im nachfolgenden werden Beispielvorhaben aufgezählt, für die eine naturschutzrechtliche Befreiung erforderlich ist:

  • Fällanträge sowie größere Schnittmaßnahmen an Gehölzen
  • Rodungen und Schnittmaßnahmen an Hecken, Bäumen und anderen Gehölzen innerhalb der Schonzeit (01.03 bis 30.09. jeden Jahres)
  • Errichtung sowie Änderung baulicher Anlagen (Häuser)
  • Errichtung von Grundwasserbrunnen und Kläranlagen
  • Terrassen, Überdachungen, Zuwegungen, Garagen, Gartenhäuser

Eine Befreiung kann nur erteilt werden, wenn entweder überwiegendes öffentliches Interesse vorliegt oder es sich um einen unzumutbaren Einzelfall handelt und die Belange von Natur und Landschaft nicht erheblich beeinträchtigt werden.

Allein wirtschaftliche Aspekte reichen als Begründung nicht aus um eine naturschutzrechtliche Befreiung zu erteilen.

Es muss im Antrag dargelegt werden, worin das überwiegende öffentliche Interesse besteht oder wieso die Belastung in diesem Einzelfall unzumutbar ist. Die „Unzumutbarkeit" einer Belastung ist nach objektiven Kriterien zu beurteilen, d. h. sie dürfen nicht in der Person des Antragstellers begründet sein. Dabei ist der Umfang der Beeinträchtigung von Natur und Landschaft zu berücksichtigen, d. h. je größer die Beeinträchtigung ist desto schwerwiegender müssen die Befreiungstatbestände sein.

Gebührenrahmen

  • Befreiungsgebühr je nach Verwaltungsaufwand und Bedeutung: 50,00 € bis 5.000,00 €

Weiterführende Informationen

Die Untere Naturschutzbehörde entscheidet nicht allein über die naturschutzrechtliche Befreiung, der Naturschutzbeirat muss ebenfalls einer Befreiung zustimmen. Dieser Vorgang erfolgt verwaltungsintern.

Naturschutzrechtliche Befreiungen für die Errichtung oder Änderung von bauliche Anlagen sind zusammen mit dem Bauantrag beim Bauamt einzureichen.

Prozess

Der Antrag kann online gestellt werden. 

Bearbeitungsdauer

  • 6 Wochen (bis 8 Wochen)

Verantwortlichkeit

Naturschutz 0 21 51 / 86-0
naturschutz@krefeld.de

Uerdinger Straße 202, 47799 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag - Mittwoch: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-16:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr

Hilfe

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